Pflichtprogramm: Finanzminister Scholz verspricht Familien eine „spürbare“ Entlastung

Familien in Deutschland sollen mehr Geld in der Tasche haben und vom kommenden Jahr an um rund 9,8 Milliarden Euro entlastet werden. Die vom Gesetzentwurf gepriesene Anhebung des Grundfreibetrags für Erwachsene und die Steigerung der Kinderfreibeträge sind keine politischen Entlastungen, sondern pures Verfassungsrecht und damit ein Pflichtprogramm.
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Familien sollen zukünftig steuerlich entlastet werden. Symbolbild.Foto: istock
Epoch Times27. Juni 2018

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) verspricht Familien eine „spürbare“ steuerliche Entlastung durch einen Gesetzesentwurf, der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. „Besonders profitieren diejenigen, die weniger Geld haben“, sagte Scholz der „Rhein-Neckar-Zeitung“ (Mittwochsausgabe). Die geplanten Vorhaben ergäben „ein großes Paket, das zehn Milliarden Euro umfasst und Familien spürbar stärkt“.

Der Gesetzentwurf zur steuerlichen Entlastung von Familien sieht vor, dass das Kindergeld Mitte 2019 um zehn Euro monatlich pro Kind steigt. Es beträgt dann für das erste und das zweite Kind jeweils 204 Euro monatlich, für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 235 Euro.

Auch der Kinderfreibetrag soll entsprechend angehoben werden: Ab Januar 2019 pro Kind von 7428 Euro auf 7620 Euro und ab Januar 2020 dann auf 7812 Euro. Die Vorlage enthält zudem eine Erhöhung des Grundfreibetrags für alle Bürger sowie Erleichterungen beim Steuertarif, die in den kommenden beiden Jahren schrittweise in Kraft treten sollen.

„Wir erhöhen das Kindergeld, den Kinderfreibetrag, heben das steuerliche Existenzminimum an, senken die Sozialabgaben insbesondere für mittlere und niedrige Einkommen und schaffen den Einstieg in die gebührenfreie Kita“, kündigte Scholz an. „Wir sorgen dafür, dass es durch die Inflation nicht zu einer schleichenden Steuererhöhung kommt.“

220 Euro mehr für Alleinverdienerpaare mit zwei Kindern ab 2019

Ein Alleinverdienerpaar mit zwei Kindern und mit einem Jahresbruttoeinkommen von 45.000 Euro wird ab 2019 etwa 220 Euro weniger Steuern zahlen müssen, falls das „Familienentlastungsgesetz“, über das am Mittwoch das Bundeskabinett entscheiden soll, Wirklichkeit wird. Das geht aus Beispielrechnungen des Bundes der Steuerzahler hervor, über die das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben) berichtet. Das gleiche Paar mit einem überdurchschnittlichen Jahresbrutto von 65.000 Euro hat künftig jährlich sogar 263 Euro mehr in der Tasche.

Grundlage für die Rechnung ist der Referentenentwurf des „Familienentlastungsgesetzes“ aus dem Bundesfinanzministerium. Da das Gesetz nicht nur die Erhöhung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge vorsieht, sondern auch die Grundfreibeträge für Erwachsene anhebt und die Eckwerte des Steuertarifs nach rechts verschiebt, profitieren auch Kinderlose.

Ein Alleinstehender ohne Nachwuchs und mit einem überdurchschnittlichen Jahreseinkommen von 40.000 Euro brutto hat nach der Reform 83 Euro mehr in der Tasche. Bei einem Einkommen von 50.000 Euro im Jahr steigen die Steuersenkungen auf 109 Euro an.

Der Bund der Steuerzahler hält dies nicht für ausreichend. „Viele Änderungen hätte der Gesetzgeber ohnehin vornehmen müssen“, sagt der Präsident des „Bundes der Steuerzahler“, Reiner Holznagel. Da das Bundesverfassungsgericht vorschreibe, dass das Existenzminimum steuerfrei zu bleiben habe, müssten die Steuerbeträge jährlich an die veränderten Lebensverhältnisse angepasst werden. „Die vom Gesetzentwurf gepriesene Anhebung des Grundfreibetrags für Erwachsene und die Steigerung der Kinderfreibeträge sind keine politischen Entlastungen, sondern pures Verfassungsrecht und damit ein Pflichtprogramm“, so Holznagel. (afp/dts)

 



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