Qualität, Leistung, Risiken: Onlineverzeichnis zu Klinikqualität soll kommen

Vor einem Krankenhausaufenthalt soll sich künftig auch jeder Laie über die Qualität der Einrichtung informieren können. Und das online an offizieller Stelle.
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Über Ausstattung und Qualität eines Krankenhauses soll künftig ein offizielles Verzeichnis im Netz informieren. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times17. August 2023

Bürger sollen ab dem kommenden Frühjahr über ein „Transparenzverzeichnis“ des Bundesgesundheitsministeriums einen Überblick über Leistungen, Angebote und Qualität der rund 1.900 Kliniken in Deutschland bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der derzeit innerhalb der Regierung abgestimmt wird. Das Nachrichtenportal „The Pioneer“ und das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) hatten zuerst darüber berichtet.

Die offiziellen Informationen sollen erstmals zum 1. April 2024 im Internet zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen unter anderem das jeweilige Leistungsangebot der Klinik, die personelle Ausstattung und Qualitätsdaten umfassen. Dabei geht es auch um Komplikationen oder Todesfälle. „Die Veröffentlichung dieser Daten trägt neben der Förderung selbstbestimmter Auswahlentscheidungen von Patientinnen und Patienten auch dazu bei, dass Krankenhäuser zu einem Wettbewerb um die bestmögliche Qualität angeregt werden“, heißt es im Entwurf.

Ermöglicht werden sollten eine „laiengerechte Suche und Vergleiche zwischen Einrichtungen“. Zwar gibt es im Netz bereits verschiedene Klinikbewertungsportale, hier handelt sich nun aber um ein offizielles. Zuständig sein soll das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen – ein fachlich unabhängiges, wissenschaftliches Institut. Dieses berät den Gemeinsamen Bundesausschuss, das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen aus Vertretern der Ärzteschaft, der Krankenkassen und der Krankenhäuser.

Über 3.000 Behandlungsfehler mit Schaden im vergangenen Jahr

Ein solches Transparenzverzeichnis könnte auch dabei helfen, das Bewusstsein für Qualität und Fehler in Kliniken zu schärfen. Aktuelle Daten der gesetzlichen Krankenkassen haben im vergangenen Jahr 3.221 Behandlungsfehler bestätigt, durch die Patienten vorübergehend oder dauerhaft geschädigt wurden. Das waren etwa so viel wie im Vorjahr, wie der Medizinische Dienst am Donnerstag in Berlin berichtete. Die Dunkelziffer ist allerdings deutlich höher. Experten gehen davon aus, dass es bei etwa einem Prozent aller Krankenhausfälle zu Behandlungsfehlern kommt. Nur etwa drei Prozent werden aber nachverfolgt.

Insgesamt gingen die Gutachter des Medizinischen Dienstes Bund im vergangenen Jahr 13.059 Patientenbeschwerden und Verdachtsfällen über mögliche Behandlungsfehler nach. In etwa jedem vierten Fall wiesen die Gutachter einen Behandlungsfehler mit Schaden nach. In jedem fünften Fall – das betraf 2.696 Fälle – war der Fehler auch Ursache des erlittenen Schadens. Das ist wichtig für die Betroffenen, denn nur dann bestehen Chancen auf Schadenersatz.

Bei knapp zwei Dritteln dieser bestätigten Fälle waren die Gesundheitsschäden der Patienten vorübergehend. Bei mehr als einem Drittel entstand ein Dauerschaden. Ein leichter Dauerschaden kann zum Beispiel eine geringe Bewegungseinschränkung oder eine Narbe sein. Zu mittleren Schäden zählen chronische Schmerzen oder erhebliche Bewegungseinschränkungen. In rund drei Prozent der Fälle – das betraf 84 Menschen – führte ein Fehler zum Tod des Patienten. (dpa/afp/dl)



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