„Reparaturgesetz“: Habeck will bei Energiepreisbremsen nachbessern

Ab März greifen die Energiepreisbremsen. Es wird befürchtet, dass einzelne Unternehmen zu viel Geld erhalten könnten.
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Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck spricht auf einer Pressekonferenz während eines Besuchs der Siemens Gamesa Windturbinenfabrik am 31. Januar 2023 in Cuxhaven, Deutschland.Foto: Gregor Fischer/Getty Images
Epoch Times28. Februar 2023

Das Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) will die gesetzliche Grundlage für die Energiepreisbremsen nachbessern: Das „Handelsblatt“ berichtete am Dienstag unter Berufung auf Ministerumkreise, das Haus habe die Ressortabstimmung für ein „Reparaturgesetz“ bei der Gas- und Strompreisbremse eingeleitet. Wichtigster Baustein sei die Umsetzung von Rückzahlungen, wenn Unternehmen im Zuge der Energiepreisbremsen zu viel Geld bekommen.

„In die Novelle fließen unter anderem die Ergebnisse von Gesprächen ein, die das Ministerium mit Energieversorgern, Unternehmen und Verbänden geführt hat“, zitierte die Zeitung die Ministerumkreise. Bislang ist vorgesehen, dass erst nach Einstellung der Preisbremsen Ende 2023 die Überprüfungen starten.

Mit der gesetzlichen Anpassung sollen Unternehmen dem Bericht zufolge auch zwischendurch überprüft werden können, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass sie zu viel Geld bekommen. Dann müssen Firmen ihre Daten offenlegen und können im Zweifel verpflichtet werden, die zu viel erhaltenen Staatshilfen zurückzuzahlen, wie das „Handelsblatt“ schrieb.

Private Prüfer sollen Rückzahlungen abwickeln

In dem Gesetz will Habeck demnach „Prüfbehörden“ mit der Abwicklung der Rückzahlungen beauftragen. Weil staatliche Stellen dafür nicht genügend Kapazitäten hätten, werde das Ministerium die Aufgabe per Ausschreibung an private Organisationen vergeben, berichtete das „Handelsblatt“. Das dürften insbesondere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein, die auch Unternehmen beim Bezug der Staatshilfen beraten.

„Interessenkonflikte oder eine Verletzung etwaiger berufsrechtlicher Pflichten“ müssten ausgeschlossen werden, zitierte die Zeitung dazu die Ministeriumskreise. Das Ministerium wolle mit dem „Reparaturgesetz“ zudem klarstellen, dass Unternehmen bei einem Verstoß gegen das Boni- und Dividendenverbot die kompletten staatlichen Entlastungen durch die Energiepreisbremsen zurückzahlen müssen.

Energiepreise im Großhandel gesunken

Ab Mittwoch greifen die milliardenschweren staatlichen Preisbremsen für Strom und Gas. Die Bundesregierung hatte die Deckel im vergangenen Herbst angesichts der gestiegenen Energiepreise beschlossen – eine zuvor heftig umstrittene Gasumlage, die alle Gaskunden bezahlt hätten, war damit vom Tisch.

Die Preisbremsen werden aus einem bis zu 200 Milliarden Euro schweren „Abwehrschirm“ des Bundes bezahlt, das ist ein über Schulden finanzierter Sondertopf. Wie viel die Bremsen am Ende kosten, hängt von der Entwicklung der Energiepreise ab. Zum Teil gibt es eine Gegenfinanzierung, weil krisenbedingte „Überschusserlöse“ bei Stromerzeugern abgeschöpft werden.

Für Kritik sorgte, dass viele Versorger ihre Preise in den vergangenen Wochen und Monaten erhöht haben. Die Energiebranche verwies auf höhere Beschaffungskosten. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) wehrt sich gegen „pauschale Verdachtsäußerungen“.

Beim Stadtwerkeverband VKU heißt es, die Energiepreise seien zwar im Großhandel gesunken, aber das aktuelle Preisniveau sei im Vergleich zum Vorkrisenniveau immer noch mindestens doppelt so hoch.

Karsten Neuhoff, Leiter der Abteilung Klimapolitik im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin, sagte: „Die meisten Gasversorger haben das Gas bereits letztes Jahr – zu den damals noch viel höheren Preisen – eingekauft oder sie haben Langfristverträge, zum Beispiel mit Norwegen, die meist auf Preise des Vorjahres indexiert sind.“ Diese spiegele sich in den Tarifen für Gaskunden. (afp/dpa/dl)



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