Salafistischer Prediger bekommt keinen deutschen Pass

Ein salafistischer Prediger hat keinen Anspruch auf einen deutschen Pass. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster wies die Klage des 49-Jährigen auf Einbürgerung ab.
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Muslime verteilen den Koran in Deutschland.Foto: Adam Berry/Symbolbild/Getty Images
Epoch Times6. September 2017

Ein salafistischer Prediger aus Wuppertal hat keinen Anspruch auf einen deutschen Pass. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster wies am Mittwoch die Klage des 49-Jährigen auf Einbürgerung ab. Es sei davon auszugehen, dass er „einen Islam salafistischer Prägung“ propagiere. (Az: 19 A 2246/15)

Bei dem Kläger handelt es sich um einen Araber mit israelischer Staatsangehörigkeit. Er reiste 1993 mit einem Ausbildungsvisum nach Deutschland und heiratete 2002 in Dänemark eine Deutsche. 2003 beantragte er erstmals die deutsche Staatsangehörigkeit.

Die Behörden lehnten dies ab. Der Mann habe Kontakt zu zwei salafistischen Organisationen gehabt. Zudem sei er gemeinsam mit einem ägyptischen Prediger aufgetreten, der in der deutschen Salafistenszene als „religiöse Autorität“ gelte und westliche Gesetze und Demokratien als „Unglauben“ bezeichnet habe.

Nach dem Verwaltungsgericht Düsseldorf wies nun auch das OVG Münster die Klage des Predigers ab. Es gebe ausreichend Anhaltspunkte, dass er Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung unterstütze. Da er weiterhin bestreite, jemals Anhänger des Salafismus gewesen zu sein, sei es auch nicht glaubhaft, dass er sich von diesen Bestrebungen zwischenzeitlich abgewandt habe. (afp)



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