Schröder verliert vor Gericht: Kein Büro-Anspruch für Altkanzler

Schröders Anwalt beklagt, dass wegen der persönlichen Beziehungen seines Mandanten zu Putin, ein Rechtsanspruch auf das Büro entzogen worden sei. Das sei „eines Rechtsstaats unwürdig“. Das Gericht sieht dies jedoch anders.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Klage von Gerhard Schröder zurückgewiesen.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Klage von Gerhard Schröder zurückgewiesen.Foto: Kay Nietfeld/dpa
Epoch Times4. Mai 2023

Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat laut einer Gerichtsentscheidung keinen Anspruch auf ein staatlich finanziertes Büro. Das Berliner Verwaltungsgericht wies am Donnerstag eine Klage des 79-Jährigen gegen einen Beschluss des Bundestags ab. Die Richterinnen und Richter ließen jedoch eine Berufung gegen den Beschluss zu.

Der Haushaltsausschuss des Parlaments hatte Schröder im Mai 2022 – rund drei Monate nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine – das Büro gestrichen. Schröders Büro wurde „ruhend gestellt“ – das Parlament verweigerte ihm damit Finanzmittel für Räume und Mitarbeiter. Zuvor hatte das Büro vier Stellen und nahm sieben Räume ein. Ruhegehalt und Personenschutz des 79-Jährigen wurden hingegen nicht angetastet.

Hintergrund waren Schröders seit Jahren bestehende Verbindungen nach Russland: Er gilt als persönlicher Freund von Präsident Wladimir Putin und war auch nach Kriegsbeginn noch für russische Energieunternehmen tätig. Die Abgeordneten begründeten die Streichung aber nicht damit, sondern gaben als Grund an, dass der Altkanzler „keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt“ mehr wahrnehme.

Genauer gesagt war es der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags, der im Mai 2022 beschloss, dass der Kläger keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt mehr wahrnehme und sein Büro ruhend gestellt werde. Das in dem Büro verbleibende Personal solle anderweitige Aufgaben wahrnehmen, hieß es. Dies teilte das Bundeskanzleramt dem Büro des Klägers mit.

Altkanzler fehlt Klagebefugnis

Daraufhin klagte Schröder vor dem Verwaltungsgericht gegen den Beschluss des Bundestags. Er beantragte mit seiner Klage, die sogenannte Ruhendstellung aufzuheben und ihm Personal und Räume wieder zur Verfügung zu stellen. Nach Angaben des Gerichts fehlte dem Altkanzler für die Aufhebung der Ruhendstellung jedoch die Klagebefugnis. Der Haushaltsausschuss sei ein unabhängiges Gremium, welches die Exekutive kontrolliere, erläuterte die Vorsitzende Richterin Erna Viktoria Xalter in der Verhandlung.

Der Beschluss sei ein „Internum“ – da Schröder kein Verfassungsorgan sei, könne er auch nicht dagegen klagen. Die Klage einer gewählten Partei wäre beispielsweise rechtens gewesen. Soweit es um die Räume geht, habe der Altkanzler zudem mit der Bundesregierung die falsche Partei beklagt, führte Xalter aus. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte Schröder die Räume im Gebäude des Bundestags zur Verfügung gestellt. „Sie kann deshalb selbst beklagt werden“, sagte die Richterin.

„Kein Anspruch auf Ausstattung des Büros mit Mitarbeitern“

Ein Anspruch auf die Ausstattung des Büros mit Mitarbeitern steht Schröder laut Beschluss ebenfalls nicht zu. Zwar gebe es seit über 50 Jahren „eine einheitliche und dauernde Übung“, nach der frühere Bundeskanzler ein Büro mit Stellenausstattung auf Lebenszeit erhalten. Umfang und Wertigkeit der Stellen variiere jedoch, sagte Xalter.

Für das Gericht fehle es daher an der erforderlichen Überzeugung der Beteiligten, dass die Bundeskanzler a.D. einen entsprechenden Anspruch haben. Gegen eine solche Überzeugungsbildung spreche aus Sicht der Richterin auch, dass andernfalls die verfassungsrechtlich garantierte Budgethoheit des Bundestags verletzt würde.

Die Altkanzlerbüros hatten und haben demnach unterschiedlich viele Stellen. So arbeiten für jenes von Angela Merkel beispielsweise neun Mitarbeiter – Schröder hatte zuerst sieben, dann fünf und am Ende noch vier.

„Schröder wollte gar nicht vor Gericht“

Schröders Anwälte hatten die Klage damit begründet, dass alle ehemaligen Bundeskanzler ein Büro auf Lebenszeit erhalten hätten, ohne dass darauf abgestellt worden sei, ob und wie lange sie fortwirkende Aufgaben aus ihrem Amt wahrgenommen hätten. Im Übrigen nehme er solche Aufgaben weiterhin wahr.

Anwalt Ralph Heiermann führte am Donnerstag an, dass Schröder eine große Zahl von Presse- und Bürgeranfragen bekomme, zudem zu verschiedenen Empfängen und Anlässen gehe. Schröder sei aufgrund seiner persönlichen Beziehungen zu Putin der Rechtsanspruch auf das Büro entzogen worden, sagte Heiermann. Das sei „eines Rechtsstaats unwürdig“.

„Herr Schröder wollte das eigentlich gar nicht vor Gericht bringen“, ergänzte sein Anwalt Michael Nagel. Die Gegenseite, der Haushaltsausschuss, habe jedoch ein Gespräch abgelehnt. Deshalb habe der 79-Jährige dies rechtlich klären lassen wollen. Schröder selbst ist den Angaben zufolge verreist und wird sich nicht zu dem Verfahren äußern.

Der Politiker war von 1998 bis 2005 Kanzler und von 1999 bis 2004 Parteivorsitzender der SPD.

SPD-Bundestagsfraktion begrüßt Entscheidung

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Bereits 2019 sei die Amtsausstattung für frühere Bundespräsidenten und -kanzler neu geregelt und zu Beginn der laufenden Legislaturperiode nachgeschärft worden, erklärte ihr haushaltspolitischer Sprecher Dennis Rohde.

Nun gelte, dass ehemalige Regierungschefs nicht per se eine Amtsausstattung erhalten, sondern nur, wenn sie auch weiterhin Aufgaben für die Bundesrepublik wahrnehmen. Das sei eine Entscheidung im Sinne der Steuerzahler. (afp/er)



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