Städtetag: Kommunen wollen mehr Selbstbestimmung bei Tempo-30-Zonen

Vor dem Altenheim, auf dem Weg zur Schule – hier kann Tempo 30 für Autos Unfälle mit Passanten verhindern. Der Bundestag berät über eine Reform, die die Ausweisung solcher Zonen erleichtern soll. Doch es gibt auch Kritik.
Der Bundestag will über einen Gesetzentwurf zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes beraten.
Der Bundestag will über einen Gesetzentwurf zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes beraten.Foto: Stefan Sauer/dpa
Epoch Times21. September 2023

Kommunale Spitzenverbände fordern Nachbesserungen bei einer geplanten Reform des Straßenverkehrsgesetzes – die etwa das Einführen von Tempo-30-Zonen erleichtern soll. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Bundesregierung wolle die Ausweisung von Tempo-30-Zonen etwa an Spielplätzen oder Schulwegen vereinfachen. „Das ist gut und richtig. Aber eine grundsätzliche Entscheidung hin zu mehr kommunaler Entscheidungshoheit ist das nicht.“ Verbesserungsbedarf sieht auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund.

Der Bundestag will in der Nacht zu Freitag zum ersten Mal über einen Gesetzentwurf zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes beraten. Künftig sollen neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden. So sollen Busspuren und Radwege leichter eingerichtet werden können – ebenso wie Tempo-30-Regelungen. Laut Ministerium betrifft das Spielplätze, hochfrequentierte Schulwege und Fußgängerüberwege – sowie Streckenabschnitte bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo-30-Strecken, damit der Verkehr besser fließen könne.

Was die Verbände fordern

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg sagte der dpa, die vorgeschlagenen Änderungen könnten wegweisend für einen „Paradigmenwechsel“ im Verkehr sein. Die bisherigen gesetzlichen Anforderungen seien „aus der Zeit gefallen“.

Entscheidend werde nach der Novelle des Straßenverkehrsgesetzes die konkrete Ausgestaltung einer modernen Straßenverkehrsordnung werden, so Landsberg. „Der aktuell vorliegende Vorschlag, Tempo 30 beispielsweise nicht nur direkt vor einer Schule oder einer Kita, sondern auch an der gefährlichen Kreuzung auf dem Weg dorthin einrichten zu können, wäre ein Schritt nach vorne. Viele Kommunen könnten damit den Schilderwald zumindest teilweise etwas lichten. Es geht uns dabei nicht um ein generelles Tempo 30, sondern um eine größtmögliche Handlungsfreiheit für örtlich angepasste Lösungen. Hier sehen wir noch Verbesserungsbedarf.“

Dedy vom Städtetag sagte, ohne ein modernes Straßenverkehrsgesetz könne die Verkehrswende in den Städten nicht gelingen. Der Gesetzentwurf gehe in die richtige Richtung. „Doch gerade bei den kommunalen Entscheidungs- und Gestaltungsspielräumen greift die Reform viel zu kurz“, sagte Dedy. „Wo in den Städten ein geringeres Tempo als die übliche Ortsgeschwindigkeit von 50 km/h gelten soll, wollen die Städte selbst bestimmen. Dafür machen sich über 900 Städte und Gemeinden in Deutschland in einer gemeinsamen Initiative stark, die der Deutsche Städtetag unterstützt. Im Gesetz bleibt es beim Klein-Klein.“ (dpa/red)



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