Studie: 200.000 COVID-Erkrankte als Berufskrankheitsfälle anerkannt

Beschäftigte im Gesundheitswesen waren in der Corona-Krise einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Wer im Rahmen seiner Tätigkeit an COVID erkrankte, konnte dies als Berufskrankheit melden.
Beschäftigte im Gesundheitswesen mit COVID-19 können als Berufskrankheitsfälle anerkannt werden.
Beschäftigte im Gesundheitswesen mit COVID-19 können als Berufskrankheitsfälle anerkannt werden.Foto: iStock
Epoch Times30. Januar 2023

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat rund 200.000 COVID-19-Fälle in Deutschland als Berufskrankheitsfälle anerkannt. Dies geht aus einer Studie in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmediziner Professor Albert Nienhaus vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf hervor.

Die Anerkennung einer COVID-19-Erkrankung als Berufskrankheit setzt voraus, dass die erkrankte Person im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in Laboratorien und Berufen mit einem ähnlich erhöhten Infektionsrisiko tätig ist. Für eine Anerkennung als Berufskrankheit mussten die Antragsteller zumindest geringfügige klinische COVID-Krankheitssymptome aufweisen. Ein bloßes positives Corona-Testergebnis reichte nicht aus.

Der MDPI-Verlag für wissenschaftliche Fachzeitschriften hat die Untersuchungsergebnisse am 9. Januar veröffentlicht. Im Betrachtungszeitraum von März 2020 bis September 2022 sind insgesamt 317.403 bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege gemeldeten Fälle überprüft worden. Die meisten Fälle stammten aus dem Jahr 2022. Im Jahr 2020, dem Beginn der Corona-Krise, wurden am wenigsten gemeldet.

16.434 Berufskrankheitsfälle erhielten medizinische Behandlung

Nach Angaben der Autoren wurde die Anzahl der schweren Verläufe der im Gesundheitswesen gemeldeten COVID-Fälle untersucht. Der Anteil der schweren Fälle wurde anhand von stationären Aufenthalten, Verletztengeldzahlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Todesfällen geschätzt, heißt es in der Studie.

Die als Berufskrankheit erfassten Schadensfälle wurden in einer Datenbank der gesetzlichen Unfallversicherung und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) erfasst.

Unter den anerkannten Berufskrankheitsfällen im gesamten Zeitraum sind 3.289 Versicherte registriert, die Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nahmen. Die Zahl entspricht 1,6 Prozent aller anerkannten Berufskrankheitsfälle.

16.434 registrierte Versicherte erhielten eine medizinische Behandlung, was rund 5,2 Prozent aller gemeldeten Fälle ausmacht.

Obwohl der Anteil der anerkannten Fälle, die Rehabilitationsmaßnahmen erhielten, von 4,5 Prozent im Jahr 2020 auf 3,2 Prozent im Jahr 2021 sank, spiegelt das die Entwicklung nur unvollständig wider. Während 2020 lediglich 747 Reha-Maßnahmen erhielten, waren es 2021 über 2.400.

Für „2022“ können die Autoren keine Daten nennen. Der Studienzeitraum umfasste lediglich Meldungen von März 2020 bis September 2022. Ob es sich bei den für das „Jahr“ „September 2022“ angegebenen 122 Fällen um die ersten drei Quartale oder lediglich um den Monat September handelt, ist weder aus der Tabelle mit den konkreten Fallzahlen noch aus dem entsprechenden Textabschnitt ersichtlich. Das entspreche 0,1 Prozent der anerkannten Fälle im selben Zeitraum.

Bei den stationären Aufenthalten, der Zahlung von Verletztengeld sowie Todesfällen wurde ein ähnlicher Trend beobachtet. Diesbezüglich ist im Text jedoch von „den ersten drei Quartalen“ die Rede.

Autoren führen Rückgang schwerer Fälle auf Impfkampagne zurück

Da Beschäftigte im Gesundheitswesen einem höheren beruflichen Risiko ausgesetzt waren, sich mit dem SARS-CoV-2 zu infizieren und zu erkranken, wurden sie am Anfang der Impfkampagne im Dezember 2020 priorisiert. Bis Dezember 2021 waren mehr als 90 Prozent der Beschäftigten im Gesundheitswesen zweimal geimpft worden, so die Autoren.

Sie gehen weiter davon aus, dass der Rückgang der schweren Fälle ein Hinweis für eine erfolgreiche Impfkampagne gewesen sein könnte – was angesichts der zeitlichen Zusammenhänge von Fallzahlen und Impfungen zumindest zu hinterfragen ist: Im Jahr 2021, als sich neun von zehn Beschäftigten impfen ließen, liefen mehr als dreimal so viele Fälle ein als im Vorjahr, in dem es noch keine Impfung, aber nachweislich gefährlichere Corona-Varianten gab.

In der Studie heißt es lediglich: „Obwohl der Impfstatus der BGW-Versicherten nicht bekannt war, zeigten die BGW-Daten, dass der Schweregrad der COVID-19-Fälle mit zunehmender Durchimpfung im Delta-Zeitraum durchgängig abnahm. Entsprechend stieg auch der Anteil der gemeldeten Versicherungsfälle, die keine Versicherungsleistung benötigten.“

Kritik an fehlenden Daten

Laut Peer-Review-Protokoll wurden in der Studie bereits vorab fehlende Daten über eine durchgeführte COVID-Impfung der Antragsteller kritisiert. Die Autoren der Studie erklärten dies mit dem Umstand, dass man „eine ökologische Studie“ durchgeführt habe. Insoweit wurde der Passus wie folgt ergänzt:

„Es handelt sich um eine ökologische Studie; daher können kausale Interpretationen nur mit Vorsicht vorgenommen werden. Wir wissen, dass die Schätzungen für die Durchimpfung des deutschen Gesundheitspersonals im Jahr 2021 gestiegen sind. Es ist jedoch nicht bekannt, ob ein Antragsteller geimpft wurde oder nicht. Daher sind Schlussfolgerungen auf individueller Ebene nicht möglich.“

Bis heute ist die tatsächliche Wirkung der Impfstoffe umstritten. Dagegen häufen sich die Berichte über schwerwiegende Nebenwirkungen. Die sogenannte einrichtungsbezogene COVID-Impfpflicht endete zum 31. Dezember 2022. (il)



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