Urteil: Jugendamtsmitarbeiterinnen dürfen Aussage zu Lügde nicht grundsätzlich verweigern

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Aktenordner zum Missbrauchsfall Lügde auf dem Tisch eines Anwaltes.Foto: Bernd Thissen/dpa
Epoch Times21. August 2020

Zwei Mitarbeiterinnen eines Jugendamts dürfen einer Gerichtsentscheidung zufolge ihre Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags zur Missbrauchsserie von Lügde nicht von vornherein verweigern. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf setzte gegen die beiden Frauen laut einer Mitteilung vom Freitag deswegen Ordnungsgelder von je 150 Euro fest. Zeugen dürften ihre Aussage nur verweigern, wenn ihnen oder Angehörigen dadurch Strafverfolgung drohe, hieß es zur Begründung. Das treffe auf die Zeuginnen so nicht zu.

Die beiden Angestellten eines Jugendamts hatten sich im vergangenen Mai geweigert, dem Ausschuss Fragen zu beantworten. Sie beriefen sich dabei auf das Auskunftsverweigerungsrecht. Demzufolge muss niemand sich selbst oder Angehörige belasten, wenn dadurch eine Verfolgung durch Ermittlungsbehörden droht.

Nun urteilte das OLG, dass die Behördenmitarbeiterinnen davon nicht grundsätzlich Gebrauch machen dürften. Denn es gibt mögliche Fragen zu dem Fall, die sie beantworten könnten, ohne sich oder Angehörige zu belasten. Sie müssten sich also den Fragen stellen und bei jeder Antwort prüfen, ob diese zur Strafverfolgung führen könnte.

Der Düsseldorfer Lügde-Untersuchungsausschuss wurde im Juni 2019 eingesetzt. Das Parlamentsgremium soll Versäumnisse der Ermittler, Jugendämter und der schwarz-gelben NRW-Landesregierung untersuchen.

Die Missbrauchsserie von Lügde im Kreis Lippe war Ende Januar 2019 bekannt geworden. Die meisten der rund 40 betroffenen Kinder waren zur Tatzeit zwischen drei und 14 Jahre alt. Sie sollen auf einem Campingplatz über mehr als zehn Jahre missbraucht worden sein. Der Fall Lügde gilt als einer der größten Missbrauchsskandale der vergangen Jahrzehnte. (afp)



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