Urteil nach Tod von 15-Jähriger in Kandel erwartet

Nach dem Gewalttod eines Mädchens in Kandel verkündet das Gericht das Urteil. Angeklagt ist ihr Ex-Freund. Am Rande der Verhandlung war ein schärferes Jugendstrafrecht gefordert worden. Eine Rechtsexpertin weist den Vorwurf einer angeblichen "Kuscheljustiz" aber zurück.
Titelbild
Blumen und Kerzen liegen vor dem Drogeriemarkt in Kandel, in dem die 15-jährige Mia erstochen wurde.Foto: Andreas Arnold/dpa
Epoch Times3. September 2018

Im Mordprozess um die Messerattacke auf eine 15-Jährige im pfälzischen Kandel will das Landgericht in Landau am Montag (9.00 Uhr) das Urteil sprechen. Angeklagt ist der vermutlich aus Afghanistan stammende Abdul D., der Ex-Freund des Opfers.

Er soll Mia kurz nach Weihnachten 2017 in einem Drogeriemarkt der kleinen Stadt aus Eifersucht erstochen haben. Die Staatsanwaltschaft geht von Mord aus und wirft dem Angeklagten vor, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt zu haben. Das Verbrechen hatte bundesweit für großes Entsetzen gesorgt. Der Fall fachte zudem die Diskussion um die Altersfeststellung von jungen Flüchtlingen neu an.

Da der Beschuldigte zur Tatzeit möglicherweise minderjährig war, ist die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen. Auch das Urteil fällt hinter verschlossenen Türen. Das Gericht hat aber angekündigt, die Öffentlichkeit zeitnah zu informieren. Sollte das Gericht ein Urteil nach Jugendstrafrecht fällen, drohen Abdul D. als Höchststrafe 10 Jahre Haft – bei einer „besonderen Schwere der Schuld“ 15 Jahre. Der Angeklagte hatte seinem Anwalt zufolge zum Prozessauftakt Mitte Juni Reue bekundet. Von möglichen Kundgebungen in Landau war zunächst nichts bekannt. Die Polizei will aber Präsenz zeigen.

Am Rande der Verhandlung waren wiederholt Forderungen nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts laut geworden. Rechtsexperten wie die Anwältin Jenny Lederer weisen dies aber zurück. „Solche Forderungen mögen sich alltagspsychologisch bei aufwühlenden Prozessen erklären lassen“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Der oft geäußerte Vorwurf einer angeblichen „Kuscheljustiz“ der Gerichte bei Minderjährigen und Heranwachsenden sei aber falsch.

„Mit Blick auf das Kernstück des Jugendstrafrechtes – den Erziehungsgedanken – helfen Forderungen nach höheren Strafen nicht weiter. Man darf nicht aus dem Blick verlieren, dass sich junge Menschen – auch über das 21. Lebensjahr hinaus – in einer Entwicklungsphase befinden“, sagte Lederer, Mitglied des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins. Schon die Höchstgrenzen von 10 Jahren beziehungsweise 15 Jahren seien gravierende Sanktionsmöglichkeiten, die mit diesem Gedanken nicht vereinbar seien und von denen nur restriktiv Gebrauch zu machen sei.

Unklar war, ob der Angeklagte im Falle eines Schuldspruchs wegen Mordes oder wegen Totschlags verurteilt werden wird. Als offen galt auch, ob das Gericht ein Urteil nach Jugendstrafrecht fällen wird. Was Anklage und Verteidigung in ihren Plädoyers gefordert hatten, war vom Gericht nicht mitgeteilt worden – der Prozess sei nicht öffentlich, hieß es. (dpa)



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