Telefon-Abzocke: Dieses Gesetz soll Verbraucher besser schützen

Die Bundesländer haben ein Gesetz gegen Telefon-Abzocke auf den Weg gebracht. Regierung und Bundestag sollen nun darüber entscheiden.
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Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Epoch Times12. Mai 2017

Die Bundesländer wollen Verbraucher besser gegen Abzocke am Telefon schützen. Der Bundesrat beschloss am Freitag einen Gesetzentwurf, wonach durch ungebetene Telefonanrufe zustande gekommene Verträge nur dann gültig sind, wenn der Unternehmer sein telefonisches Angebot per Post, E-Mail oder Fax bestätigt und der Verbraucher den schriftlichen Vertrag genehmigt. Die bisherigen Regelungen zum Schutz gegen schnelle Vertragsabschlüsse am Telefon sind aus der Sicht der Länderkammer unzureichend.

Die Bundesregierung befasst sich nun im nächsten Schritt mit der Gesetzesinitiative der Länder. Sie leitet den Gesetzentwurf dann zusammen mit einer Stellungnahme an den Bundestag zur Entscheidung weiter.

„Nun können Regierung und Abgeordnete zeigen, ob ihnen der Schutz der Verbraucher vor solch üblen Maschen wirklich wichtig ist“, erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Konsequentes Handeln sei überfällig. „Der Bundestag sollte das Gesetz noch in der laufenden Legislaturperiode verabschieden.“

29.300 Beschwerden über Werbe-Anrufe

2016 beschwerten sich nach Angaben der Bundesregierung deutlich mehr Verbraucher über nervige Telefonwerbung als im Vorjahr. Bei der Bundesnetzagentur gingen insgesamt rund 29.300 schriftliche Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung ein. Im Jahr zuvor waren es 24.455 Verbraucherbeschwerden gewesen.

Telefonwerbung ist seit 2009 nur bei ausdrücklicher Einwilligung des Verbrauchers erlaubt. Außerdem dürfen Firmen seitdem ihre Rufnummern nicht mehr unterdrücken, wodurch Werbeanrufe leichter zurückverfolgbar sein sollen. Bei solchen Telefonaten mündlich geschlossene Verträge sind aber trotzdem meist gültig.

Seit 2013 gilt das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, auch Anti-Abzocke-Gesetz genannt. Seitdem können höhere Bußgelder verhängt werden, und zwar auch für unerlaubte Werbeanrufe von Telefoncomputern. Zuvor galt dies nur für unerlaubte Werbeanrufe von Menschen.

(afp / rf)



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