Vergütung während des Studiums: Bund will Pflegeausbildung attraktiver machen

Ein kürzlich vom Bundestag verabschiedetes Gesetz könnte es ausländischen Pflegekräften erleichtern, in Deutschland zu arbeiten.
Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Flur.
Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Flur.Foto: Marijan Murat/dpa
Epoch Times19. Oktober 2023

Pflege-Studenten sollen künftig für die gesamte Dauer ihres Studiums eine „angemessene Vergütung“ erhalten. Dies beschloss der Bundestag am Donnerstag. Zudem sollen Pflege-Abschlüsse aus dem Ausland leichter anerkannt werden, um ausländischen Fachkräften eine Beschäftigung zu ermöglichen. Mit dem Pflegestudiumsstärkungsgesetz will die Ampel-Koalition die Arbeit in der Pflegebranche attraktiver machen.

Der Gesetzentwurf wurde mit der Mehrheit der Ampel-Koalition angenommen. Union und AfD stimmten dagegen, die Linke enthielt sich. Das Bundeskabinett hatten den Entwurf Ende Mai beschlossen. In einer älter werdenden Gesellschaft brauche es auch mehr junge Menschen, die in der Pflege arbeiten, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nun anlässlich der Abstimmung im Bundestag.

Um sie für den Pflegeberuf zu begeistern, brauche es bereits in der hochschulischen Pflegeausbildung attraktive Bedingungen. Lauterbach betonte: „Wir geben Studierenden nun auch den finanziellen Freiraum, um sich ganz auf das Studium konzentrieren zu können.“

Duales Pflegestudium geplant

Die Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Claudia Moll (SPD), sprach von einer „Emanzipation des Pflegeberufes“. Gute Gehälter, eine modernisierte Ausbildung und mehr Kompetenzen – die Pflege sei im Aufbruch und die Attraktivität des Berufes steige. „Wir sind hier auf einem guten Weg, den wir mutig weiter beschreiten müssen“, betonte sie.

Bislang wird der praktische Teil der Pflegeausbildung an Hochschulen nicht vergütet. Dieser Teil soll künftig in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert werden. Das Pflegestudium soll dazu als duales Studium ausgestaltet werden – mitsamt Ausbildungsvertrag. Studenten, die ihr Studium bereits angetreten haben, sollen für die verbleibende Studienzeit ebenfalls eine Vergütung erhalten.

Ausländische Pflegefachkräfte könnten dem Gesetzentwurf zufolge künftig einfacher hierzulande eingesetzt werden: Für die Anerkennung ihres im Ausland erworbenen Abschlusses sollen sie weniger Unterlagen einreichen müssen. Zudem soll das Gesetz die Möglichkeit schaffen, auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung des Abschlusses zu verzichten.

Die Pflegebranche leidet unter akutem Fachkräftemangel. Verbände beklagen, viele Heime müssten Pflegebedürftige trotz leerer Betten abweisen, weil sie die Personalschlüssel nicht einhalten können. (afp/dl)



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