Wann wird Meinungsäußerung strafrechtlich zur Volksverhetzung?

Haftet Facebook für die eingestellten Kommentare? Bundesjustizminister Heiko Maas kritisiert den Umgang des Onlinenetzwerks Facebook mit extremistischen Inhalten.
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Angeklagt: Prozessbeginn gegen vier Betreiber der früheren rechtsextremistischen Internetplattform "Thiazi-Forum" in Rostock.Foto: Bernd Wüstneck/Archiv/dpa
Epoch Times27. August 2015

In Online-Netzwerken wie Facebook oder Twitter werden zum Teil offen rassistische Hetze und rechtsradikales Gedankengut verbreitet. Für einige Äußerungen sind zuletzt bereits Nutzer in Berlin und Bayern wegen Volksverhetzung zu hohen Geldstrafen verurteilt worden.

„Zumindest im Graubereich, wo Äußerungen zwar scharf sind, aber einen gewissen Grad nicht übersteigen, ist stets abzuwägen mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit“, sagt Michael Heghmanns, Strafrechtler an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Das treffe vor allem auf bei Äußerungen mit politischem Kontext zu.

„Beim Tatbestand der Volksverhetzung ist schon das Beschimpfen einer ethnischen Gruppe wegen ihrer Herkunft verboten und steht unter Strafe.“ Die Aussagen müssten aber „geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören“, sagt Heghmanns. Solche Äußerungen im kleinen Kreise seien nicht dazu nicht geeignet. „Wenn ich das bei Facebook veröffentliche, kann es schon anders sein.“

Dabei stellt sich auch die Frage, ob nicht Facebook selbst für solche Kommentare rechtlich belangt werden könnte. „Facebook genießt die gesetzlichen Privilegien eines Plattform-Betreibers, die Facebook davor schützen, für jedwede Äußerung eines Nutzers verantwortlich gemacht zu werden“, sagt Thorsten Feldmann, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. „Facebook haftet allenfalls, nachdem es Kenntnis von solchen Kommentaren hat und diese nicht entfernt.“ Dafür müsse das soziale Netzwerk aber wissen, dass das Posting existiert und dass dieses eine Straftat darstellt.

Heiko Maas, Facebook und die schweigende Mehrheit

Bundesjustizminister Heiko Maas kritisiert den Umgang des Onlinenetzwerks Facebook mit extremistischen Inhalten. Er habe deshalb Unternehmensvertreter zu einem Gespräch eingeladen, berichtet der „Tagesspiegel“. Dabei solle es darum gehen, die Effektivität und Transparenz der Gemeinschaftsstandards zu verbessern. Im Zusammenhang mit den fremdenfeindlichen Angriffen auf Flüchtlinge und Flüchtlingsunterkünfte hätten sein Haus zahlreiche Beschwerden von Bürgern über rassistische Hetze im Internet erreicht, schreibt Maas.

Justizminister Heiko Maas ruft die schweigende Mehrheit auf, sich zu engagieren. Wir alle seien als Bürger gefragt, die Straße nicht den Hetzern und den Rechtsextremen zu überlassen, sagte Maas der „Passauer Neuen Presse“. Der Minister will am Vormittag nach Heidenau fahren und mit Gymnasiasten über den Hass und die Krawalle diskutieren, bei denen in dem Ort bei Dresden am Wochenende mehr als 30 Polizisten verletzt worden waren. (rls/dpa)



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