VZBV: Dobrindt-Entwurf zum automatisierten Fahren „unausgegoren“

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AutobahnFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times5. Januar 2017

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hält die Gesetzespläne von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) zur Einführung des automatisierten Fahrens für „völlig unausgegoren“. Das geht aus einer Stellungnahme des VZBV für eine heute im Verkehrsministerium stattfindende Anhörung von Verbänden und Ländern zu dem Entwurf hervor, berichtet das „Handelsblatt“. Kritisiert wird, dass die „berechtigten Interessen“ der Verbraucher „weitgehend unberücksichtigt“ gelassen würden.

Statt für alle Seiten Rechtssicherheit beim Betrieb von automatisierten Systemen herzustellen, diene der Entwurf in erster Linie dazu, „die Hersteller von automatisierten Fahrsystemen weitestgehend aus der Verantwortung zu nehmen und diese den Verbrauchern als Autofahrern und Autohaltern zu übertragen“. Der Entwurf werde daher in dieser Form dazu führen, „dass automatisierte Fahrfunktionen in Deutschland nicht genutzt werden“. Der VZBV bemängelt in diesem Zusammenhang, dass „sprachliche Ungenauigkeit und versäumte Definitionen“ in dem Entwurf zu „erheblicher Rechtsunsicherheit“ bei Verbrauchern führten. So werde etwa in keinem Satz erwähnt, was der Fahrer im automatisierten Fahrmodus tun dürfe. Vielmehr werde der Sinn und Zweck von hoch- und vollautomatisierten Fahrfunktionen dadurch „konterkariert“, dass nach den vom Referentenentwurf auferlegten Pflichten der Fahrzeugführer nur „hinreichend sorgfältig“ handeln könne, wenn er selbst fahre. Mit Blick auf den Datenschutz kritisieren die Verbraucherschützer, dass die Befugnis der Weitergabe der im Fahrzeug gespeicherten Daten an Behörden „zu weitgehend“ gefasst sei und der Grundsatz, dass sich niemand selbst belasten müsse, „nicht beachtet“ werde. Als Konsequenz mahnt der VZBV zahlreiche Korrekturen an dem Entwurf an. So soll etwa im Fall von Unfällen, die durch hoch- oder vollautomatisierte Fahrfunktionen verursacht werden, sichergestellt werden, dass der Hersteller im Sinne der Gefährdungshaftung haften müsse. Es solle zudem „ein Trust Center eingerichtet werden, das die Fahrzeug- und Verkehrsdaten verwaltet und eine Vermittlerrolle zwischen Dateninhabern und berechtigten Dritten übernimmt“. (dts)



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