Wahlkampf: Bundesregierung erhöht Tempo bei Diesel-Maßnahmen

Die Bundesregierung erhöht unmittelbar vor der Landtagswahl in Hessen das Tempo bei den geplanten Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Diesel-Fahrverbote.
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Deutschland und seine Diesel-Fahrverbote.Foto: iStock
Epoch Times24. Oktober 2018

Die Bundesregierung erhöht einem Medienbericht zufolge unmittelbar vor der Landtagswahl in Hessen das Tempo bei den geplanten Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Diesel-Fahrverbote.

Wie die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Donnerstagsausgabe) berichteten, geht dies aus einem Eckpunktepapier hervor, das am Mittwoch vorgestellt werden sollte. Demnach soll das Kabinett bereits am 7. November Entwürfe zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes auf den Weg bringen.

Den RND-Zeitungen zufolge soll das Verkehrsministerium laut der Kabinettsvorlage „unverzüglich die rechtlichen und technischen Voraussetzungen“ für Nachrüstungen erarbeiten, „um Ausnahmen von Verkehrsbeschränkungen zu ermöglichen“. Diese Maßnahmen sollen demnach zu Jahresbeginn 2019 in Kraft gesetzt werden.

Unter anderem sei vorgesehen, eine technische Vorschrift für Diesel-Pkw der Schadstoffklassen Euro 4 und 5 zu schaffen, „um die Einhaltung des Wertes von 270 mg/km im Realbetrieb sicherzustellen“. Euro-6-Diesel sollen demnach von Fahrverboten generell ausgenommen werden, Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge ebenfalls, „soweit diese weniger als 270 mg Stickoxide pro km ausstoßen“.

Darüber hinaus plant die Bundesregierung dem Bericht zufolge  eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, nach der Beschränkungen oder Verbote für Diesel-Fahrzeuge „wegen der Überschreitung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid in der Regel aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur in Gebieten in Betracht kommen, in denen der Wert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel überschritten worden ist“.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte bereits am Sonntagabend angekündigt, dass Fahrverbote in deutschen Städten bei nur „geringfügigen“ Grenzwertüberschreitungen gesetzlich abgewendet werden sollten. (afp)



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