Wehrbeauftragter: Idee der europaweiten Dienstpflicht „geht an den Realitäten vorbei“

"Das deutsche Recht erlaubt nur dann, Bürger zu einem Zwangsdienst einzuberufen, wenn das für die Verteidigung des Landes notwendig ist", so der Wehrbeauftragte des Bundestages Bartels. So stehe es im Grundgesetz.
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Bundeswehrsoldaten in Polen. 28. November 2016.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times14. März 2017

Nach Ansicht des Wehrbeauftragten des Bundestages, Hans-Peter Bartels (SPD), ist eine europaweite Dienstpflicht für Frauen und Männer verfassungsrechtlich unmöglich und in der Praxis nicht umsetzbar.

„Das deutsche Recht erlaubt nur dann, Bürger zu einem Zwangsdienst einzuberufen, wenn das für die Verteidigung des Landes notwendig ist“, sagte Bartels der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Dienstag). So stehe es im Grundgesetz.

Der Gedanke einer Dienstpflicht sei „sympathisch, aber mit deutschem oder internationalem Recht nicht vereinbar“. Der Vorstand der Jungen Union (JU) hatte jüngst den Aufbau einer „schlagkräftigen europäischen Verteidigungsunion“ gefordert. Darüber hinaus hatte der Vorstand die Einführung eines europaweiten Zivil- und Wehrdienstes für Frauen und Männer verlangt.

Auf dem Deutschlandrat der JU hatte dieser Vorschlag aber keine Unterstützung bekommen. Bartels geht davon aus, dass eine solche Pflicht die Armee überfordern würde. Nach Schätzung des SPD-Politikers wären allein in Deutschland 650.000 bis 700.000 junge Leute pro Jahrgang betroffen. Bartels sagte: „Wie sollte die kleine Bundeswehr mit 170.000 Zeit- und Berufssoldaten hunderttausende Wehrpflichtige aufnehmen? Es gibt keine militärische Struktur für so viele Soldaten, keine Ausbilder und keinen Platz in den Kasernen.“

Die Idee passe einfach nicht auf die Bundeswehr von heute und „geht an den Realitäten vorbei“. Richtig sei aber, dass Europa seine verteidigungspolitische Kleinstaaterei überwinden und effektiver werden müsse. (dts)



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