Weimarer Familienrichter erneut seines Amtes enthoben

Der wegen Rechtsbeugung angeklagte Familienrichter des Amtsgerichts Weimar, Christian Dettmar (60), ist erneut seines Amtes enthoben worden.
Titelbild
Ein Familienrichter aus Weilheim hatte zugunsten einer Schülerin gegen die Maskenpflicht entschieden.Foto: iStock
Von 13. Juli 2023

Es geht hin und her: Laut MDR war der Beschluss des Meininger Landgerichts zur erneuten Aufhebung des Richteramtes des Weimarer Familienrichters nötig, weil das Oberlandesgericht in Jena den ersten Beschluss aus formellen Gründen zurückgenommen hatte. Daraufhin hatte das Land Thüringen erneut die Amtsenthebung des Richters beantragt. Dettmar hat gegen den neuen Beschluss erneut Beschwerde erhoben. Die Entscheidung des Gerichts darüber steht noch aus.

Hintergrund für die Amtsenthebung ist ein richterlicher Beschluss, den Dettmar im April 2021 traf. In ihm hob er die Maskenpflicht, das Abstandsgebot, die Schnelltestpflicht und den Online-Unterricht an der Pestalozzi Grundschule und der Staatlichen Regelschule Pestalozzi in Weimar auf.

Ausgangspunkt war dabei eine Mutter von zwei Jungen (8 und 14), die aufgrund der Corona-Maßnahmen an den beiden benannten Schulen eine Gefährdung für die körperliche, seelische und geistige Gesundheit ihrer Kinder sah. Daraufhin wandte sie sich an das Familiengericht und stellte einen Antrag auf Überprüfung nach § 1666 BGB (Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls).

Nach Einholung dreier Gutachten sah Dettmar tatsächlich nicht nur für die zwei Kinder, sondern für alle Kinder der Schule eine Kindeswohlgefährdung als gegeben.

Oberlandesgericht hob Entscheidung des Familienrichters auf

Kurz danach hob das Oberlandesgericht (OLG) von Thüringen die Entscheidung des Weimarer Familienrichters auf. Es fehle in der Angelegenheit schlichtweg eine „Regelungskompetenz“ des Familiengerichts, teilte das OLG in Jena damals mit. Für die Prüfung der Gesundheitsschutzmaßnahmen an Schulen seien Verwaltungsgerichte zuständig.

Dazu ist die Rechtssprechung allerdings uneindeutig. Die thüringische Regierung samt Staatsanwaltschaft gingen damals mit einer Beschwerde des Bildungsministeriums gegen die Entscheidung des Familienrichters vom April vor.

Verfahren am Landgericht Erfurt

Aktuell läuft parallel noch ein zweites Verfahren am Landgericht Erfurt gegen den Familienrichter – wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung im Amt.

Die Erfurter Staatsanwaltschaft wirft hier dem Angeklagten vor, dass er als Familienrichter gar nicht zuständig für die Angelegenheit war. Dem Angeklagten sei es darum gegangen, die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Regeln in der Corona-Krise öffentlichkeitswirksam darzustellen, so die Erfurter Staatsanwaltschaft.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft habe Dettmar allein aus persönlichen „sachfremden“ Motiven mit Gutachten eine „unanfechtbare Entscheidung“ herbeigeführt, so der Vorwurf. Um das Wohl der Kinder soll es ihm dabei nicht gegangen sein, wirft man dem dreifachen Vater vor.



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