Weit weniger Beschwerden zu Gesetz gegen Hass im Netz als erwartet

Nach Inkrafttreten des neues Gesetzes gegen Hassbotschaften im Internet sind bislang deutlich weniger Beschwerden wegen mangelhafter Löschungen eingegangen als erwartet. In zwei Monaten seien erst 205 Anzeigen eingegangen, berichtete der "Spiegel".
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Facebook-Logo.Foto: JUSTIN TALLIS/AFP/Getty Images
Epoch Times3. März 2018

Nach Inkrafttreten des neues Gesetzes gegen Hassbotschaften im Internet sind bislang deutlich weniger Beschwerden wegen mangelhafter Löschungen eingegangen als erwartet.

In zwei Monaten seien erst 205 Anzeigen beim Bundesamt für Justiz eingegangen, berichtete der „Spiegel“ in seiner neuesten Ausgabe.

Das sei „deutlich weniger als ein Prozent der Prognose“, sagte ein Sprecher der Behörde. Ursprünglich war die Bundesregierung von 25.000 Beschwerden ausgegangen.

In Deutschland gilt seit Jahresbeginn das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das Betreiber sozialer Netzwerke zur Löschung von Falschnachrichten und Hassbotschaften verpflichtet.

Für die Umsetzung des Gesetzes auf Internetplattformen wie Facebook oder Instagram ist das Bundesamt für Justiz zuständig. Von Hassbotschaften betroffene Nutzer können sich an das Bonner Amt richten, wenn die Netzwerke nicht schnell genug auf ihre Hinweise reagieren.

Zudem kam nach Einführung des Gesetzes Kritik auf, weil Plattformbetreiber auch Inhalte löschten, die nach Auffassung der Urheber unproblematische Botschaften enthielten. (afp)



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