Wer wurde wann und wie oft geimpft? – Experte hält Impfregister für nicht ausreichend

Die Debatte zur Impfpflicht läuft auf Hochtouren. Nebenwirkungen und Todesfälle nach einer Impfung werden dabei nicht groß diskutiert, wohl aber die Einführung eines umfassenden Datenregisters. Professor Dr. Christian Karagiannidis, Berater im Corona-Expertenrat der Regierung, sieht hierin einen wesentlichen Bestandteil für die Versorgungsforschung, nicht nur in Bezug auf COVID.
Booster-Impfung. (Symbolbild)
Impfung.Foto: iStock
Von 26. März 2022

Am 21. März ging der Gesundheitsausschuss des Bundestages der Frage der Einführung einer COVID-Impfpflicht nach. 53 Lobby-Verbände und Organisationen sowie 14 Einzelsachverständige waren aufgefordert, Stellungnahmen zu den vorliegenden unterschiedlichen Gesetzentwürfen abzugeben.

Dabei geht es um die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren, um eine verpflichtende Impfberatung sowie mögliche Impfpflicht ab 50, die Einführung eines Impfregisters sowie zwei Anträge, die sich gegen eine Impfpflicht aussprechen. Einige der befragten Sachverständigen kamen während der dreistündigen Anhörung zu Wort.

Deutlich zeichnete sich ab, dass sich die in Impfzentren vorgenommenen COVID-Impfungen nachteilig auf die jetzt erforderliche Datenerhebung auswirken. Denn die Daten, wer wann geimpft wurde und wer nicht, liegen nicht bei den Krankenkassen vor. Dabei soll den Krankenkassen, wie den vorliegenden Gesetzentwürfen zu entnehmen ist, eine tragende Rolle bei der Impfpflicht zukommen. Insoweit wäre der erste Schritt, überhaupt zu ermitteln, welche Personen bereits geimpft sind.

Keine Impfpflicht aus Papiermangel

Sofern eine Impfpflicht ab 18 Jahren kommt, müssten alle Erwachsenen in Deutschland angeschrieben werden. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hält die geplante allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren für nicht umsetzbar – unter anderem aus Papiermangel.

Derzeit herrsche „in Europa ein akuter Papiermangel und somit fehlt Material für die rund 120 Millionen Schreiben“, die zur Information der Versicherten vorgesehen sind, hieß es in einer Stellungnahme der GKV für die Impfpflicht. Der GKV-Spitzenverband lehnte es zudem ab, dass die Krankenkassen die Impfpflicht überwachen sollen. Das sei eine „staatliche Aufgabe“.

Ähnlich äußerte sich Dr. Elisabeth Fix vom Caritasverband. Eine Impfpflicht könnte nur über eine staatliche Stelle verwaltet werden. Die Daten, um ein Impfregister aufzubauen, lägen den Krankenkassen gar nicht vor. Fix äußerte starke Bedenken, dass es Aufgabe der Krankenkassen sei, ordnungspolitisch für eine Impfpflicht tätig zu werden oder dazu beizutragen, „indem sie zum Beispiel stichprobenartige Kontrollen durchführen sollen“.

Auch die Tatsache, dass es in Deutschland noch immer Menschen gebe, die nicht krankenversichert sind, erschwere das Vorhaben einer Impfpflicht. Ebenso sah Fix keine Möglichkeiten, dass Krankenkassen die gesetzlich vorgesehenen effizienten Beratungen oder Impfangebote unterbreiten könnten.

Ein Datenregister für die Zukunft

Professor Dr. Christian Karagiannidis von der Universität Witten/Herdecke, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin, hält es für „unabdingbar“, eine bessere Datenlage zur Impfung zu schaffen. Der Mediziner, der dem Corona-Expertenrat der Bundesregierung angehört, sprach von einer „nachhaltigen Lösung“, die sich nicht nur auf COVID, sondern auf die „ganze Zukunft“ ausrichtet. Aus Zeitgründen sollen die Daten dabei nicht in der elektronischen Patientenakte integriert, sondern über „etablierte Meldewege“ erfasst werden.

Einen epidemiologischen Mehrwert in einem Impfregister sieht der Mediziner nur dann, „wenn ich auch die Möglichkeit habe, das Ganze mit patienten-individuellen Daten zu verknüpfen“. Dann könnte man eine Impfeffektivität berechnen und schauen, welche Patienten wirklich zu den Risikogruppen gehören und die Daten auch zur Versorgungsforschung nutzen. Beispielsweise könnte man sehen, wie sich die Abnahme des Impfschutzes verhalte. Wenn nur Angaben vorliegen, wann welcher Impfstoff verabreicht wurde, reiche das nicht aus.

Karagiannidis rät davon ab, primär nur auf das Impfregister zu setzen, wenn andere Daten zum Patienten nicht verfügbar sind. Zudem würde der Aufbau eines Impfregisters viel Zeit benötigen. Stattdessen sollte man besser die Strukturen nutzen, mit denen man auf patienten-individuelle Daten zugreifen könne.

„Das sind natürlich insbesondere die Krankenkassen, die sowohl die ambulanten als auch die stationären Daten von den Patienten erfasst haben“, so Kargiannidis. Man könne auch auf bereits von weiten Teilen der Bevölkerung gesammelten Daten zum Impfstatus zurückgreifen, wenn man beispielsweise die CovPass-App des Robert Koch-Instituts (RKI) oder andere Apps nutzt.

Ebenso seien Datensammelstellen, an die auch Arbeitgeber angeschlossen sind, eine Möglichkeit, die notwendigen Daten an die Krankenkassen weiterzugeben. Klar müsse auch sein, dass die Verwaltung der Daten im Nachhinein geklärt werden müsse.

Ob es zu einer Impfpflicht oder der Einführung eines Impfregisters kommt, bleibt abzuwarten. Eine Entscheidung des Bundestages über die Anträge soll Anfang April erfolgen.



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