Willkür in Chemnitz? AfD wird Kranzniederlegung durch Polizei verwehrt

Lars Franke ist empört. Die AfD, die vor einer öffentlichen Gedenkfeier ihren Kranz niedergelegt wollte, wurde von der Veranstaltung ausgeschlossen mit den Worten des Ordnungsbürgermeisters Mirko Runkel: "Die Stadt entscheidet, wer und wann hier auf einem städtischen Friedhof etwas ablegt."
Titelbild
(Symbolbild) Eine öffentliche Gedenkfeier auf einem öffentlichen Friedhof in Chemnitz. Nur die AfD steht vor dem Friedhof. Parteimitglied Lars Franke wird der Zutritt zur Gedenkfeier und die Kranzniederlegung bis zum Ende der Veranstaltung verwehrt.Foto: iStock
Epoch Times6. März 2019

Eigentlich wollte Lars Franke vom Kreisverband der AfD in Chemnitz vor der offiziellen Gedenkfeier auf der Gedenkstätte zum Bombenangriff vom 05.03.1945 eine mit Liebe gestaltete Erinnerung an die über 4.000 getöteten Bürger niederlegen. Die Veranstaltung der Stadt war öffentlich. Doch ihm wurde von der Polizei der Zutritt verwehrt.

Lars Franke spricht in einem Facebook-Post von Willkür durch den Chemnitzer Ordnungsbürgermeisters Mirko Runkel. Dieser hatte geäußert:

Die Stadt entscheidet, wer und wann hier auf einem städtischen Friedhof etwas ablegt.“

Auf Anfrage der „Jungen Freiheit“ rechtfertigte die Stadt Chemnitz ihr Handeln damit, dass die Veranstaltung der AfD zu Überschneidungen mit der seit langem bekanntgegebenen städtischen Gedenkfeier geführt hätte. Dies war der AfD auch bereits im Vorfeld mitgeteilt worden und

Gleichzeitig erhielt sie das Angebot, wie andere Personen, Gruppierungen und Fraktionen auch, an der städtischen Veranstaltung teilzunehmen und einen Kranz abzuliegen.“

Dass es ein solches Angebot gegeben hat, streitet Nico Köhler, Kreisvorstandsmitglied der AfD. Gegenüber der „JF“ bekräftigt er:

Wir durften bis zum Ende der öffentlichen Veranstaltung unseren Kranz nicht ablegen.“

Erst nach Abschluss der Feierlichkeiten wurde der Kranz schließlich niedergelegt. (sua)



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