Zu Unrecht Grundsicherung bezogen: Paar aus Nigeria muss 33.000 Euro zurückzahlen

Das Landessozialgericht in Celle hat eine Klage des Jobcenters verhandelt. Dieses klagte gegen ein nigerianisches Paar, das jahrelang Grundsicherung oder Bürgergeld bezogen hat. Das Paar hielt sich im Ausland auf.
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Das Jobcenter forderte 33.000 Euro zurück.Foto: iStock
Epoch Times19. Februar 2024

Ein Ehepaar aus Nigeria muss laut einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) der Länder Niedersachsen und Bremen rund 33.000 Euro zurückzahlen, weil es jahrelang zu Unrecht vom Ausland aus Grundsicherung bezog.

Das Gericht in Celle wies nach eigenen Angaben vom Montag eine dagegen gerichtete Klage des Paars ab. Der Mann und die Frau hätten Behörden und Gerichte über ihren Aufenthaltsort getäuscht, erklärte es zur Begründung. (Az. L 13 AS 395/21)

Laut LSG bezog das Paar seit 2014 in Bremen Grundsicherung, das frühere Hartz IV und heutige Bürgergeld. 2018 fiel der Bundespolizei bei einer Einreise der Eheleute am Bremer Flughafen jedoch auf, dass Stempel in den Pässen auf einen mehrjährigen Auslandsaufenthalt schließen ließen.

Das Jobcenter forderte daher Geld zurück: Das Paar habe sich ohne Zustimmung im Ausland aufgehalten und für die Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung gestanden.

Das Paar bestritt einen Auslandsaufenthalt und klagte, weshalb es zu einem Prozess kam. Nach „umfassender Beweisaufnahme“ bestätigte das Gericht mit Urteil vom 24. Januar die Rechtsauffassung des Jobcenters.

Es gebe „keine belastbaren Nachweise“ für einen Aufenthalt der Klägerin und des Klägers in Deutschland. Insofern seine diese „beweispflichtig“ – nicht das Jobcenter.

Nach Angaben des LSG wurde die vom Jobcenter finanzierte Wohnung des Paars in Bremen unter anderem nachweislich nicht bewohnt. Der Mann besitze zudem einen Mitarbeiterausweis einer nigerianischen Transportfirma, die Frau eine Zulassung als Rechtsanwältin in Nigeria, hieß es. In Deutschland gingen sie keiner Arbeit nach, auch die Kinder hätten hierzulande keine Schule besucht. (afp)



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