EU-Gesetz für Digitale Dienste in Kraft

Kritiker fürchten Zensur durch große Internetplattformen und EU-Kommission. Deutsches Gesetz zur Umsetzung wird derzeit beraten. Ein Artikel des „Multipolar Magazins“ vom 19. Februar 2024.
Der Studie zufolge zeigt sich eine neue digitale Spaltung in diejenigen, die den digitalen Wandel annehmen und denjenigen, die sich distanzieren (Symbolbild).
Das Symbolbild zeigt die Hände eines Smartphone-Nutzers. Auch kleinere Onlineplattformen unterliegen seit dem 17. Februar 2024 einer strengeren Kontrolle durch den „Digital Service Act“ (DSA) der EU.Foto: Karl-Josef Hildenbrand/Deutsche Presse-Agentur GmbH/dpa
Von 20. Februar 2024

Beim folgenden Beitrag handelt es sich um die Übernahme einer Erstveröffentlichung des „Multipolar Magazins“ vom 19. Februar 2024. 

Seit vergangenem Samstag, 17. Februar, gilt der Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union, mit dem laut Bundesregierung „illegale Inhalte schneller entfernt werden“ können. Die EU-Kommission überwacht auf Grundlage des DSA große Online-Suchmaschinen und -plattformen, die von mehr als 45 Millionen EU-Bürgern genutzt werden, darunter Google, Facebook, Instagram, TikTok, LinkedIn, Wikipedia, Apple, Microsoft und Amazon.

Das Gesetz für digitale Dienste soll nach Darstellung der EU „das Online-Umfeld sicherer“ machen. Es sieht Pflichten für Onlineplattformen und soziale Medien vor, insbesondere beim „Umgang mit rechtswidrigen Inhalten“ sowie „Hetze und Desinformation“. Kritiker prangern ungenaue Rechtsbegriffe im Gesetz an und sehen die Meinungsfreiheit in Gefahr.

Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde

Der Deutsche Bundestag berät derzeit flankierend das Digitale-Dienste-Gesetz, das die Zuständigkeiten für Deutschland regelt. Diesen Mittwoch, 21. Februar, findet eine Expertenanhörung im Ausschuss für Digitales des Bundestages statt. Vorgesehen ist, die Bundesnetzagentur zur Aufsichtsbehörde über die Anbieter in Deutschland zu machen. Dort bereitet sich derzeit ein 20-köpfiger Aufbaustab auf die neuen Aufgaben vor.

Der deutsche EU-Abgeordnete der Piratenpartei, Patrick Breyer, der bei der Gesetzgebung mitgewirkt hat, kritisiert, dass das Gesetz die „allgegenwärtige Online-Überwachung“ durch große Unternehmen nicht überwinde. Es seien keine Alternativen zu den „toxischen Algorithmen“ der Plattformen geschaffen worden, durch die die „kontroversesten und extremsten Inhalte“ bevorzugt angezeigt würden. Auch habe man es nicht geschafft, legale Inhalte, darunter Medienberichte, „davor zu schützen, dass sie durch fehleranfällige Upload-Filter oder willkürlich festgelegte Plattformregeln unterdrückt werden“.

Für den Richter im Ruhestand, Manfred Kölsch, ist der DSA ein „Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung“. Das Gesetz eröffne die Möglichkeit, auch nicht rechtswidrige Beiträge als löschungspflichtig zu deklarieren, schrieb er in einem Beitrag für die Berliner Zeitung. Mit dem Gesetz werde eine europaweite „Kommunikationsüberwachungsbürokratie“ installiert, die dem grundgesetzlich verankerten Föderalismus widerspräche: „Bisher war die Medienaufsicht Ländersache.“ Kölsch spricht von „indirekter Zensur“.

In Deutschland knüpft der DSA an das seit 2017 bestehende Netzwerkdurchsetzungsgesetz an, welches laut Medienrechtsprofessor Wolfgang Schulz von mehreren autoritären Regierungen weltweit „kopiert“ wurde, um regierungskritische Äußerungen leichter löschen zu können. Was „Fehlinformationen“ sind, entscheide dort, so Schulz, „im Zweifel die Regierung“.

Quelle des Artikels: https://multipolar-magazin.de/meldungen/0007

 

Ergänzungen der Epoch Times:

DSA nun für alle Plattformen – auch kleine Anbieter betroffen

Am 25. April 2023 hatte die EU die Liste jener 19 „Very Large Online Platforms“ (VLOP) veröffentlicht, die innerhalb von vier Monaten besonders strenge Auflagen erfüllen müssen, also bis zum Inkrafttreten des „Digital Services Act“ (DSA) am 25. August 2023. Seit dem 17. Februar 2024 gilt nun also der DSA in allen EU-Staaten für alle Anbieter, also auch für kleinere Dienstleisterplattformen.

„Da mit dem DSA für die gesamte EU ein einheitlicher Regulierungsrahmen für Plattformen eingeführt wird, müssen nationale Digitalgesetze wie das NetzDG in Deutschland grundlegend überarbeitet werden“, erklärte „algorithmwatch.org“.

Prof. Michael Meyen: „Meinungs- und Medienfreiheit waren gestern“

Der Kommunikationswissenschaftler Prof. Dr. Michael Meyen von der Ludwig-Maximilians-Universität München kommentierte den digitalpolitischen Kurs der EU schon 2021 in der Zeitung „Der Freitag“ mit den Worten:

Der Staat greift nach dem Internet – und die Öffentlichkeit schaut weg, weil die Leitmedien auf einen K.-o.-Sieg im Kampf um Definitionsmacht und Deutungshoheit hoffen oder ohnehin auf Linie sind. Mehr noch: Der Staat hat Zensurbehörden installiert und dafür auf der großen Bühne sogar Beifall bekommen. […] Der ‚Feind‘ […] ist so gefährlich, dass wir alles vergessen dürfen, was uns das Dritte Reich gelehrt hat. Meinungs- und Medienfreiheit waren gestern. Heute bestimmt die Politik, was öffentlich gesagt werden darf.“

Auch WHO will „Desinformation“ bekämpfen

Weitere Einschränkungen plant übrigens auch die Weltgesundheitsorganisation WHO. Der neue WHO-„Pandemievertrag“ ist zwar noch nicht unterschrieben. Schon jetzt aber ist klar, dass auch er auf Maßnahmen zur Eindämmung von Desinformationen setzen will. In Artikel 17 des Entwurfs findet sich laut „transparenztest.de“ ein entsprechender Passus.



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