CDU-Rechtsexperte: IS-Straftaten sollten im Tatland verfolgt werden – Einreise nach Deutschland verweigern

Straftaten von IS-Mitgliedern sollten "vorrangig in den Tatländern verfolgt werden". Daher fordert CDU-Rechtsexperte Patrick Sensburg, IS-Extremisten die Wiedereinreise nach Deutschland zu verweigern
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Epoch Times6. März 2019

In der Debatte um den Umgang mit deutschen IS-Kämpfern fordert CDU-Rechtsexperte Patrick Sensburg, den Extremisten die Wiedereinreise nach Deutschland zu verweigern. Straftaten von IS-Mitgliedern sollten „vorrangig in den Tatländern verfolgt werden“, sagte Sensburg dem „Handelsblatt“. Er forderte zudem, die Pläne für einen Passentzug bei Kämpfern mit mehreren Staatsangehörigkeiten schnell umzusetzen. Das Bundesinnenministerium strebt einem Bericht zufolge einen Kabinettsbeschluss Anfang April an.

Die Bundesregierung prüft derzeit, ob und wie nach Syrien und in den Irak ausgereiste Dschihadisten in Deutschland vor Gericht gestellt werden können. US-Präsident Donald Trump hatte die EU-Staaten aufgerufen, in Syrien festgesetzte IS-Kämpfer aufzunehmen und ihnen den Prozess zu machen. Allerdings lassen sich in den Kampfgebieten begangene Verbrechen nur schwer nachweisen.

Seehofer verlangte von Justizministerin Barley Stellungsnahme bis Donnerstag

In den vergangenen Tagen einigten sich Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) auf eine Gesetzesinitiative, wonach Extremisten mit mehr als einer Staatsangehörigkeit der deutsche Pass entzogen werden kann. Dies soll gelten, wenn die Betroffenen ab Inkrafttreten des Gesetzes für eine Dschihadistenmiliz an Kampfhandlungen teilnehmen.

Die „Bild“-Zeitung berichtete, Seehofer habe von Barley eine förmliche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf bis zu diesem Donnerstag verlangt. Bereits für den 3. April plane der Minister die Kabinettsbefassung.

Ein Sprecher des Innenministeriums sagte zu dem Bericht lediglich, beide Ressorts hatten sich „auf Ministerebene grundsätzlich zum Gegenstand des Gesetzentwurfs verständigt“. In der Folge würden weitere Gespräche zur Ausgestaltung stattfinden. Zum Kabinettstermin machte der Sprecher keine Angaben.

Mit dem neuen Gesetz wäre das Problem nicht unbedingt gelöst

Fachleute bezweifeln allerdings die Wirksamkeit der geplanten Regelung. Der Terrorexperte Peter Neumann, Gründer des Londoner International Centre for the Study of Radicalisation, sagte „Zeit Online“, der Entzug der Staatsbürgerschaft werde auch mit der geplanten Neuregelung die Ausnahme bleiben.

Wer so tut, als würde sich so das Rückkehrerproblem lösen lassen, macht den Leuten etwas vor.“

Wenn ein in Deutschland geborener Mensch mit deutscher Staatsbürgerschaft sich in Deutschland radikalisiere, sei das außerdem „ein deutsches Problem, auch wenn es vielleicht eine zweite Staatsbürgerschaft gibt“, sagte Neumann. Es sei falsch, einem anderen Land das Problem „in die Schuhe zu schieben“.

Der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, kritisierte, die nun geplante Regelung hätte „vor Jahren“ eingeführt werden müssen. „Jetzt kommt sie zu spät“, sagte er der „Bild“-Zeitung.

Auch Claudia Dantschke von der Berliner Beratungsstelle Deradikalisierung Hayat Deutschland äußerte sich kritisch. „Welchen Nutzen hat dieses Gesetz, was ist dadurch gewonnen?“, fragte sie im Gespräch mit „Zeit Online“.

Ist Deutschland dann weniger gefährdet, wenn man das Problem quasi abschiebt, ohne beeinflussen zu können, ob sich der andere Staat, dessen Staatsbürgerschaft der Ausgebürgerte hat, auch adäquat um das Problem kümmert?“

Eine abschreckende Wirkung des Gesetzes bezweifelt Dantschke ebenfalls. „Wer in den Dschihad ausreist, hat mit diesem Land und der Gesellschaft gebrochen, den schreckt ein solches Gesetz nicht ab.“ (afp)



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