Peruanischer Kleinbauer gegen RWE: RWE soll Verantwortung für Klimaerwärmung übernehmen

Ein Kleinbauer in Peru verklagte RWE wegen der Folgen für die Klimaerwärmung - das Essener Landgericht verhandelt nächste Woche über die Zivilklage. In dem Verfahren geht nach Angaben von Umweltschützern erstmals wegen der Gefahren des Klimawandels ein Betroffener in Europa gerichtlich gegen ein CO2-verursachendes Unternehmen vor.
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Symbolbild: Am Quiulacocha See in Cerro de Pasco / Peru, 2006.Foto: MARCO GARRO/AFP/Getty Images
Epoch Times15. November 2016

Das Essener Landgericht verhandelt in der nächsten Woche über die Klage eines Kleinbauers aus Peru, der den Energiekonzern RWE wegen der Folgen der Klimaerwärmung für seine peruanische Heimatregion in Regress nehmen will.

In dem Zivilprozess fordert der Bauer Saúl Luciano Lliuya nach Gerichtsangaben vom Dienstag, dass RWE die Kosten für künftige Schutzmaßnahmen vor angeblich klimabedingten Schäden an seinem Haus übernimmt.

Nach dem Willen des Klägers soll der deutsche Energiekonzern diese Kosten in einer Höhe tragen, die dem Anteil der RWE-Emissionen am globalen Kohlendioxid-Ausstoß entspricht. Das Gericht setzte einen Termin zur mündlichen Verhandlung am 24. November an.

Basis des Streites: Gletscherschmelze wegen Klimaerwärmung

Der Bauer ist Eigentümers eines Hauses in der peruanischen Stadt Huarez in den Anden. In seiner Klage macht er geltend, dass ein See oberhalb der Stadt durch das Schmelzen eines Gletschers überzulaufen und sein Haus zu beschädigen drohe. Ursache der Gletscherschmelze sei der Klimawandel, der durch den CO2-Ausstoß von RWE-Kraftwerken mitverursacht werde.

Sollten die Essener Richter der Klage auf gerichtliche Feststellung der künftigen RWE-Kostenübernahme nicht entsprechen, will Lliuya den Konzern in dem Verfahren zumindest zur Senkung der Wassermenge in dem See verpflichten.

Zudem will der Kleinbauer durchsetzen, dass RWE dem betroffenen Gemeindeverbund 17.000 Euro zur Finanzierung von Schutzmaßnahmen zahlt sowie rund 6.300 Euro für Selbsthilfemaßnahmen, die er selbst bereits getroffen habe.

RWE hält die Klage für unzulässig

RWE hält die Klage nach Gerichtsangaben für unzulässig und unbegründet: Für die Forderung des Kleinbauern gebe es keine Rechtsgrundlage, argumentiert das Unternehmen. Die angebliche Flutgefahr habe Lliuya nicht ausreichend belegt.

Auch existiere keine lineare Ursachenkette vom CO2-Ausstoß bis zur behaupteten Flutgefahr. Der Ausstoß von CO2 sei auch nicht pflichtwidrig, da RWE über eine Genehmigung nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz verfüge.

Der Fall hatte bei Bekanntwerden der Klage vor einem Jahr international für Schlagzeilen gesorgt. In dem Verfahren geht nach Angaben von Umweltschützern erstmals wegen der Gefahren des Klimawandels ein Betroffener in Europa gerichtlich gegen ein CO2-verursachendes Unternehmen vor. (afp)



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