Wegen eines Orban-Zitates gelöscht: Autor klagt in München gegen Facebook

Im Münchner Landgericht fand letzten Freitag die mündliche Verhandlung in Sachen „Collin McMahon gg. Facebook“ statt. Der Autor hatte gegen Facebook wegen einer 30-tägigen Sperre und Löschung der Seite „Bayern Souverän“ mit 6500 Followern geklagt.
Titelbild
Landgericht München IIFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times13. September 2018

Die Medienrechtskanzlei REPGOW, die bereits über 150 Mandanten gegen Facebook-Zensur vertritt, hatte schon vor zwei Monaten vor dem OLG München eine einstweilige Verfügung in der Sache erstreiten können. Das OLG München hatte festgehalten, dass Facebook nicht berechtigt ist, unter Missachtung der Meinungsfreiheit nach Belieben zu löschen und zu sperren.

Vor dem Landgericht ging es nun unter anderem auch um Auskunft, wer eigentlich die Sperren für Facebook durchführt. Sowohl die Kahane-Stiftung als auch die Bertelsmann-Tochter Arvato werden hier immer wieder genannt. Ob Facebook hier die Hosen herunterlassen muss, ist noch nicht ausgemacht, aber nach dem Ergebnis der Verhandlung liegt es nicht fern.

Wegen eines Orban-Zitates gelöscht: Die Seite „Bayern Souverän“

Wichtiger noch ist indes die Grundsatzfrage. Wie schon das OLG München, sieht auch das Landgericht in den beiden Sperren klare Verstöße Facebooks gegen die Nutzungsbedingungen. Die immer wieder mal geäußerte Auffassung, Facebook habe ein Hausrecht, wird so nicht bestehen bleiben können.

Ebenso spannend wird die Frage werden, ob die umfassenden Regeln zur Hassrede überhaupt wirksam vereinbart wurden – zumindest soweit es Nutzer betrifft, die vor April 2018 ein Konto eröffnet haben. Auch hier deutete der Richter an, dass er den Änderungsvorbehalt Facebooks für zu weitgehend hält. In einem waren sich indes sowohl Gericht als auch Facebook und der Kläger einig – dass ein Privatunternehmen vom Gesetzgeber die Aufgabe der Zensur auferlegt bekommt, ist ein Unding.

Die Urteilsverkündung findet im Oktober statt.

(cm/mcd)



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