Anwalt: Facebook muss sich an deutsches Recht halten

Der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun hat Strafanzeige gegen Facebook-Manger wegen Beihilfe zur Volksverhetzung gestellt.
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Die Menüpunkte Antworten, Melden, Kopieren und Abbrechen unter einem Facebook-Eintrag.Foto: Peer Grimm/Archiv/dpa
Epoch Times21. Oktober 2015

Hintergrund ist, dass Facebook eine Vielzahl von gemeldeten Gewaltaufrufen und Gewaltdarstellungen nicht gelöscht haben soll. Der Anwalt sieht dahinter Methode und fordert, dass sich auch Facebook an in Deutschland geltendes Recht halten muss.

Frage: Was war für Sie der Auslöser dafür, dass Sie die Anzeigen gegen die Facebook-Verantwortlichen gestellt haben?

Antwort: Es gab eine Vielzahl von rechtswidrigen Inhalten und wir haben gesehen, dass Facebook auf Mitteilung nicht bereit ist, diese Inhalte zu löschen. Wir haben den Eindruck gewonnen, dass Facebook glaubt, dass die Facebook-Community-Standards über dem deutschen Recht und dem Grundgesetz stehen.

Frage: Volksverhetzende Inhalte gibt es schon länger auf Facebook. Warum haben Sie oder auch andere nicht früher Anzeige erstattet?

Antwort: Das haben wir uns auch gefragt und konnten gar nicht glauben, dass es bisher noch kein Ermittlungsverfahren gibt. Ein Grund könnte vielleicht sein, dass es recht aufwendig ist, Einzelfälle auch konkret zur Kenntnis zu geben. Wir haben viele Wochen recherchiert, um ausreichende Fälle zu sammeln und persönlich haftende Personen zur Kenntnis zu bringen.

Frage: Können Sie Beispiele nennen für die Fälle, die Sie gefunden haben?

Antwort: Ein Großteil ist Volksverhetzung, Aufrufe dazu, Flüchtlinge zu vergasen, mit Bomben zu ermorden oder mit Maschinengewehren niederzumähen. Viele NS-Zeichen, Hakenkreuze, SS-Runen, Flaggen. Und was ich persönlich am schlimmsten finde, Gewaltdarstellungen wie enthauptete Kinder, abgeschlachtete Körper, aufgespießte Köpfe. Diese Sachen stehen im Internet und Facebook hat sie als Gewaltdarstellungen auch gemeldet bekommen, aber lässt sie weiter online stehen.

Frage: Haben Sie das in öffentlich zugänglichen Facebook-Bereichen gefunden?

Antwort: Ja, wir haben keine Freundschaftsanfragen gestellt. Wir haben nur Postings genommen, die von jedem Nutzer in Deutschland gesehen werden können. Bei 104 Postings, die nicht gelöscht worden sind, geht es nicht um eine 20-30-prozentige Fehlerquote. Sondern hier wurde nicht gelöscht. Das hat Methode. Das muss auf Anweisungen basieren. Das ist ja nicht einmal mit den Facebook-eigenen Community-Standards zu vereinbaren.

Frage: Und es kann auch nicht damit zusammenhängen, dass Facebook zur Zeit nicht mit dem Löschen der fragwürdigen Inhalte hinterherkommt?

Antwort: Das wäre dann der Fall, wenn sie es nicht prüfen würden. Aber wir bekommen ja Antworten. Facebook sagt ja ausdrücklich, dein abgeschlachtetes Kind verstößt nicht gegen unseren Gemeinschaftsstandard. Das finde ich so empörend. Denn sie haben die Mittel. Sie können es offensichtlich prüfen und entscheiden sich dafür, die rechtswidrigen Inhalte im Internet stehen zu lassen und damit weiter zu verbreiten.

Frage: Gegen wen genau haben Sie warum Anzeige gestellt?

Antwort: Wir haben Mitte September Strafanzeige gegen drei Facebook-Geschäftsführer der Facebook Germany GmbH wegen Beihilfe zur Volksverhetzung gestellt. Da war der Ansatz, dass die GmbH durch ihre Finanzierung das Portal unterstützt. Die zweite Strafanzeige richtet sich gegen den Nordeuropa-Chef von Facebook, Martin Ott, weil er aufgrund seiner hierarchischen Stellung die Möglichkeit hätte, auf Inhalte Einfluss zu nehmen.

Frage: Was erhoffen Sie sich, was Facebook künftig anders macht?

Antwort: Facebook muss anerkennen, dass deutsches Recht in Deutschland gilt. Und dazu müssen sie volksverhetzende Gewaltaufrufe und Gewaltdarstellungen ab Kenntnisnahme entfernen.

ZUR PERSON: Rechtsanwalt Chan-jo Jun (41) ist seit 2001 selbstständig und Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Seine Kanzlei, in der sechs Anwälte arbeiten, ist auf IT-Recht spezialisiert. Fälle von diesem Ausmaß habe er vorher noch nicht behandelt. (dpa/ks)



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