Bund droht nach KfW-Förderstopp Klagewelle
Auf den Bund könnte nach der Kürzung seiner Wohnungsbauförderung eine Klagewelle von Genossenschaften und anderen Wohnungsunternehmen zurollen.
Am Dienstag riet der bayerische Wohnungswirtschaftsverband VdW seinen 490 Mitgliedsunternehmen, Schadenersatzforderungen rechtlich prüfen zu lassen, ebenso wie am Vortag der norddeutsche Schwesterverband VNW.
Grund sind die „versunkenen Kosten“ – die Unternehmen haben bereits Millionen für die Planung neuer Wohnungen ausgegeben, die ohne Fördermittel wahrscheinlich nicht gebaut werden können. Auch der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) prüft rechtliche Schritte wegen des Förderstopps, wie er am Dienstag mitteilte.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte Zuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren der KfW-Förderbank im Januar kurz vor Ende der Antragsfrist vorzeitig gestoppt. Nach scharfem Protest aus der Wohnungsbranche verkündete das Ministerium, dass vor dem 24. Januar eingegangene Anträge doch noch bearbeitet werden.
Damit fehlte Wohnungsunternehmen und Bauherren aber immer noch eine Woche, um Anträge fristgerecht einzureichen, denn ursprünglich hätte das sogenannte EH55-Programm am 31. Januar auslaufen sollen. EH55 bedeutet, dass die Gebäude nur 55 Prozent der Energie eines Standardhauses verbrauchen.
Aufträge bleiben auf der Strecke
Der um eine Woche vorgezogene Förderstopp bedeutet laut VdW, dass in Bayern mindestens 535 Wohnungen nicht gebaut werden können. „Die Wohnungsunternehmen haben langfristig geplant und bereits 9,4 Millionen Euro in diese Neubauprojekte investiert“, sagte Verbandsdirektor Hans Maier.
Der BFW berichtete nach einer Verbandsumfrage von Anträgen für 8.000 Wohneinheiten, die noch bis 31. Januar gestellt werden sollten. Der überwiegende Teil sei schon bei der Kfw registriert gewesen.
Die meisten dieser Bauprojekte mit einer gesamten Investitionssumme von rund 2 Milliarden Euro und 175 Millionen Euro Förderanteil stünden nun auf der Kippe, hieß es. Der BFW prüfe alle juristischen Optionen. Gerade Unternehmen, die vor dem 24. Januar wegen eines konkreten Förderantrags mit der KfW in Kontakt gestanden und eine persönliche Bestätigungsnummer zum Antrag hätten, wollten Rechtssicherheit.
Im VdW Bayern sind 490 überwiegend sozial orientierte Wohnungsunternehmen zusammengeschlossen, überwiegend Genossenschaften und kommunale Gesellschaften. Der Verband kritisiert darüber hinaus Unsicherheit bei zwei weiteren Förderprogrammen.
So solle das KfW-Programm EH 40 für besonders energieeffiziente Gebäude zwar fortgesetzt, aber auf eine Milliarde Euro gedeckelt werden. Laut VdW waren bislang in Bayern rund 3.000 Wohnungen in diesem Programm geplant. „Das wird eine große Lotterie“, kritisierte Verbandschef Maier. Und ebenfalls offen ist demnach die Zukunft des Programms zur energetischen Gebäudesanierung. (dpa/red)
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