„Cum-Ex“-Schlüsselfigur Berger: Schweiz ordnet Auslieferung an

Ein Prozess gegen den deutschen Steueranwalt Hanno Berger rückt näher. Er gilt als einer der Hauptdrahtzieher im «Cum-Ex»-Skandal – und wehrt sich bislang gegen eine Auslieferung aus der Schweiz.
Titelbild
Festnahme eines Geschäftsmannes.Foto: iStock
Epoch Times27. August 2021

Der wegen dubioser „Cum-Ex“-Geschäfte zulasten der deutschen Staatskasse in der Schweiz festgenommene deutsche Anwalt Hanno Berger soll ausgeliefert werden. Die Verfügung erging am 20. August, wie das Bundesamt für Justiz der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Das Schweizer Anwaltsbüro von Berger wollte sich am Freitag auf Anfrage nicht dazu äußern, ob es in Berufung gehen wird. „Wir haben aktuell nichts zu kommunizieren“, teilte es mit. Auch das „Handelsblatt“ hatte berichtet.

Berger ist unter anderem vor dem Landgericht Wiesbaden wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften angeklagt. Für schwere Steuerhinterziehung drohen bis zu zehn Jahre Haft. Zu Prozessbeginn in Wiesbaden im März blieb Berger aber fern, weshalb das Verfahren gegen ihn abgetrennt wurde. Berger wird zudem wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Bandenbetrug verfolgt. Nun rückt ein Prozess gegen ihn näher.

Berger, der als Schlüsselfigur in der Cum-Ex-Affäre gilt, war nach Auslieferungsgesuchen aus Deutschland am 7. Juli im Kanton Graubünden festgenommen worden. Berger wehrt sich gegen die Auslieferung und die Anklage. Am 5. August hatte das schweizerische Bundesstrafgericht seine Beschwerde gegen die Auslieferungshaft zurückgewiesen.

Gegen die Auslieferungsverfügung vom 20. August kann laut Bundesamt für Justiz Beschwerde beim Bundesstrafgericht erhoben werden. Gegen Entscheidungen des Bundesstrafgerichts wiederum könne das Bundesgericht angerufen werden, wenn es um einen besonders wichtigen Fall gehe, so eine Sprecherin des Bundesamtes für Justiz. Das Bundesgericht würde dann in letzter Instanz entscheiden. Das Prozedere kann mehrere Monate dauern.

Bei den „Cum-Ex“-Geschäften handelt es sich um einen der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte. Investoren nutzten eine Gesetzeslücke, um den deutschen Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch hin und her. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. (dpa)



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