Eilanträge scheitern in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mehrere Eilanträge gegen das neue Arbeitsschutzkontrollgesetz abgelehnt. Es kann nun im Januar in Kraft treten.
Epoch Times30. Dezember 2020

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mehrere Eilanträge gegen das neue Arbeitsschutzkontrollgesetz abgelehnt. Es ging dabei um eine Regelung, die Fleischkonzernen den Einsatz von Fremdpersonal auf Grundlage von Werkverträgen verbietet, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das Gesetz kann somit zum ersten Januar 2021 in Kraft treten. (Az. 1 BvQ 152/20 u.a.)

Es war am 18. Dezember beschlossen worden und soll Beschäftigte in der Fleischwirtschaft besser vor Ausbeutung und Gesundheitsgefahren schützen. Ab dem 1. April wird nach den Werkverträgen auch Leiharbeit in den Bereichen Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung weitgehend verboten.

Gericht veröffentlichte noch keine Begründung

Die Kläger zogen vors Bundesverfassungsgericht, um mithilfe von Eilanträgen zu verhindern, dass der erste Teil des Gesetzes – also das Verbot von Werkverträgen – zum neuen Jahr in Kraft tritt. Es handelte sich nach Gerichtsangaben um den Angestellten eines Werkvertragsunternehmens, mehrere Werkvertragsunternehmen selbst, eine Zeitarbeitsfirma und mehrere Fleischkonzerne.

Sie befürchteten „gravierende und schwer oder überhaupt nicht wieder gut zu machende Nachteile“, wenn das Verbot in Kraft träte. Dieser Argumentation sei das Gericht in seinem Beschluss vom Dienstag nicht gefolgt, hieß es. Eine Begründung wurde noch nicht veröffentlicht.

Heil: „Die Botschaft ist klar: Ausbeutung ist kein Geschäftsmodell“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) reagierte erfreut auf den Senatsbeschluss aus Karlsruhe. „Ich begrüße es sehr, dass das Bundesverfassungsgericht den Eilanträgen gegen das Arbeitsschutzkontrollgesetz heute nicht stattgegeben hat“, twitterte er. Damit könne das Gesetz wie geplant in Kraft treten. „Die Botschaft ist klar: Ausbeutung ist kein Geschäftsmodell.“

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die Entscheidung. Dass das Gesetz zum ersten Januar komme, sei „ein gutes Signal an die Beschäftigten in der Fleischindustrie für das kommende Jahr“, teilte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel am Mittwoch mit.

Ähnlich äußerte sich Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Davon werden zehntausende Beschäftigte in der deutschen Fleischbranche direkt profitieren und darauf haben sich die meisten Unternehmen der Branche längst vorbereitet“, erklärte er. (afp)



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