EU-Parlament beschließt Gebäuderichtlinie – was das für Deutschland bedeutet

Obwohl Abgeordnete von Union und FDP dagegen gestimmt hatten, sicherten deren Europa-Parteien der Gebäuderichtlinie eine Mehrheit im EU-Parlament. Bundesbauministerin Geywitz hatte jedoch mit ihrem Widerstand gegen einen Sanierungszwang für Einzelgebäude Erfolg.
Bauministerin Klara Geywitz (SPD) bei einer Baustellenbesichtigung. Im Kanzleramt tagt heute der «Wohnungsbaugipfel».
Verhindert Sanierungszwang für Einzelgebäude in der EU-Gebäuderichtlinie: Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD).Foto: Britta Pedersen/dpa
Von 13. März 2024

Mit einer am Ende doch deutlichen Mehrheit von 370 zu 199 Stimmen hat das EU-Parlament am Dienstag, 12. März, die umstrittene Gebäuderichtlinie beschlossen. Die Norm, die von den Einzelstaaten noch bestätigt und individuell umgesetzt werden muss, soll die Energieeffizienz von Gebäuden optimieren. Damit verbunden sind konkrete Einsparungsziele bezüglich der Treibhausgase.

Ursprüngliche Sanierungspflicht auch für einzelne Gebäude erzwingen

Wie „Euractiv“ berichtet, hatten die Befürworter der Richtlinie im Vorfeld eine mögliche Revolte vonseiten der Europäischen Volkspartei (EVP) befürchtet. Aus dieser war bis zuletzt Kritik laut geworden am Regulierungseifer aus Brüssel, der viele bereits einen Sanierungszwang befürchten ließ.

Bei der Abstimmung votierten neben den rechten Fraktionen auch einige deutsche Abgeordnete aus Union und FDP gegen die Vorlage. Innerhalb ihrer politischen Verbände EVP und Renew blieben sie jedoch allein.

Einen Erfolg konnte hingegen die deutsche Bundesbauministerin Klara Geywitz erzielen. Sie hatte bereits beim Wohnungsgipfel des Bundeskanzleramts im September einen verbindlichen Sanierungszwang für einzelne Gebäude kategorisch zurückgewiesen. Einen solchen wollte die EU ursprünglich auf den Weg bringen. Insgesamt hatten 16 von 27 Regierungen Vorbehalte gegen einen solchen Schritt vorgebracht.

Reicht das Heizungsgesetz aus, um die Richtlinie zu erfüllen?

Mit der derzeitigen Regelung sind den Mitgliedstaaten nur Gesamtziele zur Reduktion von Emissionen vorgegeben. Über die konkrete Form der Umsetzung müssen sie selbst entscheiden. Dies eröffnet ihnen Spielraum, beispielsweise für Ausnahmeregelungen und Förderprogramme. Sie können aber auch Gebäude grundsätzlich ausnehmen – etwa unwirtschaftlich zu renovierende, Kirchen, Denkmäler und sogar Ferienhäuser.

Wie die „Tagesschau“ mitteilte, sollen Wohngebäude bis 2030 um 16 Prozent weniger Energie verbrauchen als derzeit. Dafür sollen die einzelnen Staaten nun Effizienzprogramme konzipieren. Deutschland hat bereits im Vorjahr das Heizungsgesetz beschlossen. Diesem zufolge muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Nach Auffassung der Ampel ist man damit schon grundsätzlich auf dem Weg, der in der Gebäuderichtlinie vorgezeichnet werde. Vor 2028 wird das novellierte Gebäudeenergiegesetz jedoch nicht in vollem Umfang in Kraft treten. Eine der zentralen Voraussetzungen ist unter anderem der Abschluss der kommunalen Wärmeplanung. Der Eigentümerverband Haus & Grund fordert die Bundesregierung auf, schon jetzt zu prüfen, inwieweit die getroffenen Veranlassungen ausreichen.

Gebäude ohne Wohnzwecke treffen ebenfalls Sanierungsziele

Bis 2035 soll der Energieverbrauch von Wohngebäuden um 20 bis 22 Prozent gesunken sein. Dabei müssen 55 Prozent der Einsparungen aus den Reihen der 43 Prozent Gebäude mit der schlechtesten Energiebilanz kommen. Kritiker befürchten eine mögliche Überforderung von Privatpersonen, insbesondere in ländlichen Gebieten und in Ostdeutschland.

Auch Gebäude, die nicht zum Wohnen gedacht sind, sollen effizienter werden. So sollen 16 Prozent der am wenigsten energieeffizienten Gebäude bis 2030 und 26 Prozent bis 2033 entsprechend renoviert werden. Betroffen sind dabei vor allem gewerbliche Objekte, aber auch Schulen. Außerdem sollen bis 2030 alle Neubauten emissionsfrei sein.

Im Jahr 2026 sollen die neuen Vorgaben in Kraft treten. Die Richtlinie enthält auch Bestimmungen über eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf neu gebauten oder renovierten Häusern – sofern diese wirtschaftlich ist.

Zudem soll es ab 2025 keine Subventionen mehr für Heizungen geben, die mit Kohlenstoff betrieben werden. Unverbindlich soll die Richtlinie auch eine Vereinbarung über den vollständigen Ausstieg aus der Verwendung von Kohlenstoff zu Heizzwecken bis 2040 enthalten.

BUND klagt über zu wenig strikte Vorgaben

Die Mitgliedstaaten müssen der Regelung noch zustimmen – allerdings liegt dieser eine bereits im Dezember beschlossene Vereinbarung zwischen EU-Parlament und deren Unterhändlern zugrunde.

Der BUND beklagt, dass die Vorgaben nicht strenger ausgefallen seien. Immerhin trage der Gebäudesektor in Deutschland zu rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und etwa einem Drittel der CO₂-Emissionen bei. Der Sektor überschreite regelmäßig die gesetzlichen Treibhausgashöchstmengen.

Ministerin Geywitz warnte demgegenüber vor zu dogmatischen und unrealistischen Vorgaben. Die Bundesregierung erreicht ihre Wohnbauziele jetzt schon nicht. Der Bausektor ist insgesamt durch hohe Baukosten, Inflation, hohe Zinsen und eine Vielzahl an politischen Anforderungen stark belastet. Der Wohnbaugipfel sollte zu einem Befreiungsschlag werden. Bislang ist noch keine substanzielle Trendwende wahrzunehmen.



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