Mieterfalle: Indexmiete steigt mit Inflation – SPD zeigt sich besorgt

Die hohe Inflation führt zu deutlichen Mehrbelastungen für Mieter. Vor allem Indexmietverträge sind betroffen. Die SPD drängt nun auf Maßnahmen.
Nach Einschätzung des Berliner Mietervereins haben die Indexmietverträge zugenommen.
Nach Einschätzung des Berliner Mietervereins haben die Indexmietverträge zugenommen.Foto: Kira Hofmann/dpa-Zentralbild/dpa
Von 10. Februar 2023

Immer mehr Neumietverträge in Deutschland sind mit einer Indexklausel ausgestattet. Wie der „Deutsche Mieterbund“ (DMB) mitteilte, habe es sich im Vorjahr in rund 30 Prozent aller neuen Verträge um Indexmietverträge gehandelt. In Berlin sollen es sogar 70 Prozent sein. Die SPD erfüllt diese Entwicklung mit Sorge – drohen doch Mietern angesichts der hohen Inflation deutliche Mieterhöhungen.

Mieterbund will Indexmietverträge verbieten lassen

SPD-Chef Lars Klingbeil fordert nun Hilfsmaßnahmen für Mieter, deren Verträge an die Inflationsentwicklung gekoppelt sind. „Das ist ein Problem, wenn Mieten aufgrund der Preissteigerungen auch in die Höhe schießen“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben). „Das können sich viele Menschen nicht einfach so leisten.“

Er erwarte, dass die Parteien der Ampelkoalition „gemeinsam Lösungen finden im Sinne der Mieterinnen und Mieter“. Erst am Mittwoch, 8. Februar, hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann gegenüber der Funke-Mediengruppe „unmittelbaren Regulierungsbedarf“ in Sachen Indexmieten verneint.

Der Präsident des DMB, Lukas Siebenkotten, forderte demgegenüber laut „Münchner Merkur“ sogar ein Verbot von Indexmietverträgen.

Vermieter profitieren in den meisten Fällen von Indexklauseln

Indexklauseln in Mietverträgen koppeln die Entwicklung der Kaltmiete an jene des Verbraucherpreisindex, wie das Statistische Bundesamt ihn ermittelt. Die Erhöhung erfolgt zwar nicht automatisch, der Vermieter kann jedoch einmal im Jahr eine entsprechende Anpassung vornehmen.

Demgegenüber sind bei einem Staffelmietvertrag regelmäßige Mieterhöhungen von Anfang an vereinbart. Ist keine der beiden Varianten von vornherein vereinbart, kann der Vermieter nur nach Maßgabe der Paragrafen 558 bis 560 BGB Mieterhöhungen vornehmen. Dabei geht es vor allem um wesentliche Veränderungen der ortsüblichen Vergleichsmiete oder von Betriebskosten.

Indexmietverträge begünstigen in den meisten Fällen den Vermieter – es sei denn, es stellen sich deflationäre Tendenzen ein oder die ortsüblichen Vergleichsmieten steigen stärker als die Inflation. Auch im Fall freiwilliger Modernisierungsvorhaben sind sie für den Vermieter nachteilig, denn in solchen Fällen dürfte er deutlicher erhöhen.

Demgegenüber ist die Mietentwicklung aber auch für den Mieter nachvollziehbar, weil sie auf objektiven Kriterien beruht. Die Anpassungen müssen nur schriftlich bekannt gegeben werden. Einen gewissen Schutz für Mieter bietet die Mietpreisbremse dann, wenn der Mietzins nach der Anpassung die ortsübliche Vergleichsmiete um zehn Prozent oder mehr übersteigt.

Indexmietverträge als Reaktion auf politische Überregulierung?

DMB-Präsident Siebenkotten wirft vielen Vermietern vor, die hohe Inflation des Jahres 2022 vollständig ausgenutzt zu haben. Viele hätten ihren Mietern die Kaltmiete um bis zu 15 Prozent erhöht. Dazu kämen die gestiegenen Kosten für Heizung und Strom.

Gleichzeitig deutet gerade die Situation in Berlin darauf hin, dass der Vormarsch der Indexmietverträge eine Reaktion auf politische Überregulierung auf dem Wohnungsmarkt sein könnte. Die Bezugnahme auf die Verbraucherpreisentwicklung ermöglicht es Vermietern zumindest in einigen Fällen, allzu enge Vorgaben bei der Mietpreisgestaltung zu umgehen.

(Mit Material von AFP)



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