Neues Jagdgesetz: FDP fordert ideologiefreies Jagdrecht – Förster und Jäger sollten auf Augenhöhe agieren

Die Regierung plant ein neues Bundesjagdgesetz, das nach Worten von Agrarminister Klöckner den nachhaltigen Waldumbau begleiten soll. Die FDP nennt die geplanten Änderungen einen Affront gegen die Jäger: "Wir brauchen ein ideologiefreies Jagdrecht, anstatt den Grundsatz ,Wald vor Wild‘ gesetzlich zu zementieren."
Titelbild
Ein typischer Hochstand für Jäger.Foto: iStock
Epoch Times4. November 2020

Nachtzielgeräte für die Wildschweinjagd und ein stärkerer Fokus auf den Schutz junger Bäume: Neue Regeln für die Jagd sollen der Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest und dem Schutz der vielerorts stark in Mitleidenschaft gezogenen Wälder zugute kommen. Mit der Novellierung steht die erste größere Reform des Bundesjagdgesetzes seit 1976 bevor.

Das Bundeskabinett beschloss dafür am Mittwoch einen Entwurf von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Waffengesetzes.

Der jagdpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Karlheinz Busen erklärt dazu: „Die geplante Änderung des Bundesjagdgesetzes von Landwirtschaftsministerin Klöckner ist ein Affront gegen die fast 400.000 Jäger in unserem Land. Wir brauchen ein ideologiefreies Jagdrecht, anstatt den Grundsatz ,Wald vor Wild‘ gesetzlich zu zementieren.“

Und weiter: „Beim Waldumbau und -schutz müssen Jäger und Förster auf Augenhöhe agieren können. Nur so kann die von Klöckner geforderte gesunde Balance zwischen Wald und Wild gelingen. Jäger dürfen nicht zu reinen Erfüllungsgehilfen für Förster werden. Mit Klöckners Gesetzentwurf droht zudem eine weitere Bürokratiekrake: Die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung von Vegetationsgutachten für jeden Jagdbezirk ist ein gigantischer, unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand. Die personellen Ressourcen in den Jagdbehörden können besser eingesetzt werden.“

Starke Kritik vom Jagdverband

Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisierte, dass der Regierungsentwurf „in Tendenzen wildfeindlich“ sei. Es entstehe der Eindruck, dass der zweifelsohne notwendige Waldumbau zu klimastabilen Mischwäldern „nur mit dem Gewehr“ gelingen könne.

Wenn der Fokus weiterhin auf verbissenen Bäumen liege, drohe das Wild den forstlichen Interessen geopfert zu werden. Nicht jeder Verbiss sei ein Schaden, „denn auch das Wild hat ein Existenzrecht und muss in seinem Lebensraum Nahrung finden können“, erklärte DJV-Vizepräsident Ralph Müller-Schallenberg.

Ein Ziel: Den Baumverbiss verringern

Vorgesehen ist unter anderem, dass das Verbot für Nachtzieltechnik und Infrarotaufheller bei der Jagd auf Schwarzwild aufgehoben wird, wie das Agrarministerium erklärte. Derzeit gibt es in den von der Schweinepest betroffenen Gebieten eine verstärkte Jagd auf Wildschweine.

Klöckner bezeichnete die Jäger am Mittwoch als „wichtige Partner bei der Bekämpfung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest“. Zugleich betonte sie, dass „nach so vielen Jahren“ eine Anpassung des Bundesjagdgesetzes notwendig geworden sei und damit ein „nachhaltiger Waldumbau“ flankiert werden solle.

Als zentrale Feststellung gilt, dass nach Angaben von Klöckners Ministerium bundesweit rund 33 Prozent der jungen Bäume „verbissen“ sind – also Wildtiere wichtige Triebe der Pflanze abgebissen haben. Zugleich wird derzeit versucht, dass die Wälder wegen der teils großen Waldschäden durch die Extremwetterereignisse der vergangenen Jahre zu „klimastabilen Mischwäldern“ aufgeforstet werden.

Dies erfordere „die Anpassung überhöhter Rehwildbestände auf ein Maß, das für den Wald verträglich ist und auch das Wachsen der jungen Bäume ermöglicht“, erklärte Klöckners Ministerium. Neu ist nun, dass der Wildbestand künftig „vor Ort“, durch Absprache zwischen den Beteiligten, „angemessen angepasst“ werden soll, wie Klöckner es formuliert.

Konkret soll die bisherige behördliche Abschussplanung für Rehwild abgeschafft werden. Stattdessen sollen sich die Jagdgenossenschaften beziehungsweise Grundeigentümer und Jagdpächter künftig „eigenverantwortlich über einen jährlichen Abschusskorridor für Rehwild“ verständigen, erläuterte das Ministerium.

Grundlage für die Einigung sollen dabei Vegetationsgutachten sein, die auch eine Lebensraumanalyse des Rehwildes beinhalten. Wenn die Parteien sich nicht einigen, soll die Jagdbehörde die Abschussquote festlegen. (afp/ks)



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