Bund will Grundstücke für zehntausende Wohnungen bereitstellen

Der Bund will für Entlastung auf dem angespannten Wohnungsmarkt sorgen. Bima hat angekündigt, Kommunen im großen Stil Grundstücke zur Verfügung stellen und auch selbst darauf günstige Wohnungen errichten zu wollen.
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Epoch Times13. Oktober 2018

Der Bund will für Entlastung auf dem angespannten Wohnungsmarkt sorgen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) hat angekündigt, Kommunen im großen Stil Grundstücke zur Verfügung stellen und auch selbst darauf günstige Wohnungen errichten zu wollen.

Christoph Krupp, seit 1. Oktober neuer Vorstandssprecher der Bima, sagte der „Süddeutschen Zeitung“ (Wochenend-Ausgabe): „Auf Grundstücken, die heute noch der Bima gehören, können kommunale Wohnungsunternehmen, freie Wohnungsunternehmen und die Bima selbst in den nächsten fünf Jahren zusammen einige zehntausend Wohnungen bauen.“

Kürzlich hatte der Bundestag die Möglichkeiten der Bima ausgeweitet, Grundstücke des Bundes an Kommunen bevorzugt und verbilligt abzugeben. Von den knapp 20 000 Liegenschaften, die die Bundesanstalt verwaltet, sind etwa 5000 eingestuft als „kurz- bis mittelfristig entbehrlich“.

Krupp sieht die Bima als „Partner der Kommunen“. „Wir sind gerne bereit, mit ihnen über unsere Grundstücke zu reden. Ich sehe viel Bereitschaft und Kreativität bei unseren Beschäftigten, auf die Kommunen zuzugehen.“ Bezahlbaren Wohnraum zu schaffen habe Vorrang vor Gewinnen. „Wir verkaufen nicht meistbietend, wenn wir im Wohnungsbau die Alternative haben, Wohnungen zu bauen, die sich die Leute auch langfristig leisten können. Da leiste ich lieber meinen Beitrag zum bezahlbaren Wohnen. Für Wohlstand und Wachstum in Deutschland ist das der bessere Weg, als kurzfristig auf den besten Preis zu setzen.“

Die Bima, zudem Vermieter von etwa 36.000 Wohnungen, will auch selbst günstigen Wohnraum schaffen. „Die Bima wird Bundesbediensteten zusätzliche Wohnungen zur Verfügung stellen“, sagte Krupp. „Wir wollen auch wieder selber bauen.“ Die Preise sollen „möglichst unter der ortsüblichen Vergleichsmiete“ liegen. (dts)



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