Experten halten Gesetz gegen Dividendenstripping für „leicht umgehbar“

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Banken-HochhäuserFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times8. Mai 2016

Der Versuch der Bundesregierung, das umstrittene Dividendenstripping einzudämmen, könnte Experten zufolge erneut scheitern: Dem Grünen-Bundestagsabgeordneten Gerhard Schick zufolge verfehlt die geplante Regelung ihre eigentlich beabsichtigte Wirkung, Dividendenstripping sei weiterhin möglich, weil das Gesetz an der juristischen Gesellschaft ansetze, für das Risikomanagement im Konzern aber eine finanzielle Absicherung über irgendeine Konzerngesellschaft völlig ausreichend sei, sagte Schick der „Welt am Sonntag“ (8. Mai). Sein Fazit: „Die Regelung ist leicht umgehbar.“ Am Montag findet im Bundestag eine Anhörung zur Investmentsteuerreform statt.

Bei „Cum-Cum-Geschäften“ oder auch „Dividendenstripping“ genannt, verleihen ausländische Aktionäre kurz vor der Zahlung einer Dividende ihre Papiere gegen eine Aufwandsentschädigung an deutsche Banken. Diese können sich die Kapitalertragsteuer beim Finanzamt vollständig erstatten lassen, im Gegensatz zu Ausländern. Kurz nach der Ausschüttung gehen die Aktien zurück an die Besitzer. Dem Fiskus entgeht so jährlich eine Milliarde Euro. Die Bundesregierung will die Geschäfte im Rahmen der Investmentsteuerreform nun eindämmen. Laut Gesetzentwurf soll die Steuer nur noch dann angerechnet werden, wenn der Aktionär innerhalb eines 91-Tage-Zeitraums um den Dividendenstichtag mindestens für eine Dauer von 45 Tagen zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer einer Aktie ist. Die geplante 45-Tage-Regelung „wirft zahlreiche Fragen auf und ist von Investmentfonds kurzfristig und insbesondere rückwirkend nicht umsetzbar“, heißt es in einer Stellungnahme des Fondsverbandes BVI für die Anhörung, über die die „Welt am Sonntag“ berichtet. So dürfe auch bei Nichteinhaltung der Frist die Steuerbelastung in 2016 und 2017 „allenfalls 15 Prozent betragen“. Anderenfalls würden ausländische Investoren, die wegen entsprechender Steuerabkommen nur mit 15 Prozent Steuern auf deutsche Dividenden belastet werden, einen Wettbewerbsvorteil erlangen.

(dts Nachrichtenagentur)



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