Insolvenzverwalter: Rund 1700 Mitarbeiter von Germania-Pleite betroffen

Der Insolvenzverwalter der Germania veröffentlichte erste Zahlen und Fakten, Pech für alle die ihre Flüge direkt bei Germania gebucht haben, sie kommen erst mal nur auf die Tabelle der Gläubiger, Pauschaltouristen können dagegen eine Ersatzbeförderung von ihrem Veranstalter fordern.
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Ein Airbus A319 der deutschen Fluggesellschaft Germania hebt vom Flughafen ab. Sollte das Unternehmen nicht doch noch gerettet werden, wird man dieses Bild nicht mehr an deutschen Flughäfen sehen können.Foto: Christoph Schmidt/dpa
Epoch Times5. Februar 2019

Von der Pleite der Fluggesellschaft Germania sind nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters Rüdiger Wienberg knapp 1700 Mitarbeiter betroffen. Deren Löhne und Gehälter seien zunächst für drei Monate gesichert, teilte Wienberg am Dienstag mit – für diesen Zeitraum zahlt die Arbeitsagentur das sogenannte Insolvenzgeld, das über einen Kredit vorfinanziert wird. Der Insolvenzverwalter will den Angaben zufolge nun die „Fortführungsaussichten“ für Germania prüfen.

Laut Wienberg betrifft die Insolvenz 1426 Mitarbeiter der Germania Fluggesellschaft mbH, 178 Menschen bei der Germania Technik Brandenburg mbH und weitere 74 Angestellte der Germania Flugdienste GmbH. Die ebenfalls zu der Gruppe gehörende Schweizer Germania Flug AG und das Unternehmen Bulgarian Eagle sind demnach nicht betroffen.

Den Flugbetrieb hatte Germania in Absprache mit dem Luftfahrtbundesamt bereits in der Nacht zum Dienstag eingestellt. Hintergrund war laut Wienberg, dass im Falle einer Insolvenz ohne Finanzierungsnachweis die luftfahrtrechtliche Betriebsgenehmigung nicht länger erteilt werden kann.

Betroffen seien etwa 60.000 Reisende, die innerhalb der kommenden zwei Wochen fliegen wollten. Wienberg bestätigte, dass Pauschalreisende Anspruch auf Ersatzbeförderung haben, die ihr Reiseveranstalter organisieren muss. Wer direkt bei Germania gebucht hat, für den gilt eine solche Garantie demnach nicht.

Der gezahlte Ticketpreis kann in diesem Fall als Anspruch zur Insolvenztabelle angemeldet werden, wie Wienberg erläuterte. Die Betroffenen müssten dafür nicht aktiv werden. Sie würden nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens angeschrieben und Informationen zum weiteren Vorgehen erhalten.

(afp)



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