„Marktbeherrschende Stellung missbraucht“: EU-Kommission will Google aufspalten

Die EU-Kommission wirft Google vor, seine Marktmacht im Bereich Online-Werbung ausgenutzt zu haben. Kommissarin Vestager fordert eine Aufspaltung.
Google
Das Hauptquartier von Google in Manhattan, New York.Foto: iStock
Von 16. Juni 2023

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Nach Auffassung der EU-Kommission hat der Alphabet-Konzern „seit mindestens 2014 seine beherrschende Stellung missbraucht“. Zu dieser vorläufigen Einschätzung gegenüber dem Mutterkonzern von Google ist die Kommission in ihrer Funktion als Wettbewerbsbehörde gelangt. Dies berichtete unter anderem „Euronews“.

Wie am Mittwoch, 14. Juni, bekannt wurde, geht die Kommission davon aus, dass Google im Online-Werbemarkt eine marktbeherrschende Stellung aufweise. Diese habe der Konzern im Bereich der Werbetechnologie missbraucht. „Sollte sich dies bestätigen, wären diese Verhaltensweisen nach unseren Vorschriften illegal“, äußerte dazu EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Im Extremfall stehe sogar eine zwangsweise Aufspaltung inklusive des Verkaufs von Unternehmensteilen zur Debatte. Ein Bruch von EU-Wettbewerbsrecht könnte auch eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes anfallen.

Konzernpolitik führe zu „inhärenten und weitreichenden Interessenkonflikten“

Google hat Vestager zufolge nicht nur eigene Partner bevorzugt und Konkurrenten geschadet. Man habe auch die Interessen von Verlegern verletzt und die Kosten für Werbetreibende in die Höhe getrieben. Der englischsprachigen Epoch Times zufolge hat die Kommission hauptsächlich die eigenen Online-Display-Werbetechnologiedienste von Google beanstandet.

Weiter hieß es, Google vertrete die Interessen von Käufern und Verkäufern gleichermaßen. Gleichzeitig lege der Konzern die Regeln für das Zusammenfügen von Angebot und Nachfrage fest. Dies, so Vestager, führe „zu inhärenten und weitreichenden Interessenkonflikten“.

Die Kommission sei deshalb zu der Auffassung gelangt, dass es nur einen Weg gebe, die Wettbewerbsbedenken auszuräumen. Dieser bestehe darin, dass Google „einen Teil seiner Dienste zwangsweise veräußert“. Es wäre das erste Mal, dass die EU-Kommission ein solches Vorgehen anordnen würde. Wie eine Aufteilung von Google in der EU konkret aussehen solle, ist noch unklar.

„EU-Kommission berücksichtigt nicht, welchen Mehrwert Google schafft“

Google hat nun die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. In einer Erklärung hieß es vonseiten des Vizepräsidenten von Google Global Ads, Dan Taylor:

In der heutigen Mitteilung der Beschwerdepunkte der Europäischen Kommission werden Behauptungen aufgestellt, die nicht neu sind und sich auf einen kleinen Teil unseres Werbegeschäfts beziehen.“

Die EU-Kommission versäume es, die „umfassenderen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit von Google“ zu berücksichtigen. Sie verkenne, wie „fortschrittliche Werbetechnologie Händlern dabei hilft, Kunden zu erreichen und ihr Geschäft auszubauen“. Gleichzeitig senke man dadurch die Kosten und erweitere die Auswahlmöglichkeiten für Verbraucher. Google biete seinen Publishern und Werbepartnern in einem hart umkämpften Sektor einen Mehrwert.

Der Konzern werde darlegen, wie er „qualitativ hochwertigere und effektivere digitale Anzeigen ermöglicht“ habe. Dies habe dazu beigetragen, „einen breiteren Zugang zu Online-Inhalten und -Informationen für jedermann zu finanzieren“, so Taylor.

Wie Google seine Macht missbraucht haben soll

Die EU-Kommission hingegen beharrt darauf, dass Google den Wettbewerb verfälscht habe. Man habe „den Zugang Dritter zu Nutzerdaten für Werbezwecke auf Websites und in Apps eingeschränkt“. Gleichzeitig habe man diese Daten für den eigenen Gebrauch reserviert.

Man habe konkret die eigene Ad Exchange (AdX) bei der Auktion zur Anzeigenauswahl bevorzugt, die der eigene marktbeherrschende Publisher Ad Server (DFP) durchgeführt habe. Dazu habe Google im Voraus AdX die besten Gebotswerte der Wettbewerber mitgeteilt. Die Plattform konnte ihre Gebote entsprechend anpassen.

Darüber hinaus seien Googles Ad-Buying-Tools wie Google Ads und DV360 gegenüber AdX voreingenommen gewesen. Sie hätten überwiegend Gebote auf AdX abgegeben und konkurrierende Ad-Exchanges gemieden. Auch das habe zu einem ungerechtfertigten Vorteil für AdX geführt.



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