Musterverfahren Dieselskandal: VW und vzbv verhandeln über Vergleich

Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hatte den beiden Streitparteien Mitte November einen Vergleich nahegelegt.
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Aktenordner zur Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen VW.Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa
Epoch Times2. Januar 2020

Vom VW-Dieselskandal betroffene Autobesitzer können Hoffnung auf Entschädigung schöpfen: Volkswagen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einigten sich auf Verhandlungen über einen Vergleich für die betroffenen Kunden. Ziel sei „eine pragmatische Lösung im Sinne der Kunden“. Beide Seiten betonten am Donnerstag aber, die Gespräche befänden sich noch in einem sehr frühen Stadium. Über Einzelheiten der Verhandlungen wurde Vertraulichkeit vereinbart.

VW und vzbv streiten seit Ende September vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig über Entschädigungen für vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer. Die Verbraucherschützer wollen stellvertretend für die Autobesitzer mit einer sogenannten Musterklage feststellen lassen, dass der Autokonzern betroffene Dieselkäufer „vorsätzlich und sittenwidrig“ geschädigt hat und deshalb Schadenersatz zahlen muss.

VW hatte im September 2015 eingeräumt, weltweit in Millionen Fahrzeugen seiner Marken eine illegale Software eingebaut zu haben. Diese ließ den Ausstoß von Stickoxiden nur auf dem Prüfstand sinken, nicht aber im täglichen Straßenverkehr. Volkswagen argumentierte stets, dass die Kunden keinen Schaden erlitten hätten, da alle Fahrzeuge im Verkehr genutzt werden könnten und sicher seien. Mehrere Gutachten hätten zudem bestätigt, dass die Fahrzeuge „keinen Wertverlust aufgrund der Dieselthematik“ erlitten hätten.

Vergleich soll Streit beenden

Bereits bei der zweiten Verhandlung Mitte November legte das OLG den Streitparteien einen Vergleich nahe, der das komplexe Verfahren deutlich abkürzen könnte. Beide Seiten sollten dies bis Jahresende prüfen.

VW hatte einen Vergleich stets als „nicht vorstellbar“ zurückgewiesen. Nun verhandelt der Konzern doch über einen solchen Vergleich: „Wir haben Interesse an einem zügigen Verfahren“, sagte ein VW-Sprecher der Nachrichtenagentur AFP. Das Musterfeststellungsverfahren hätte sich Jahre hinziehen können. Beide Seiten betonten am Donnerstag aber auch, es sei offen, ob es zu einem Vergleich komme.

Im Klageregister des zuständigen Bundesamtes für Justiz gab es bis zu Beginn des Musterfeststellungsverfahrens am 30. September rund 470.000 Anmeldungen – allerdings auch 77.000 Abmeldungen. Diese Abmeldungen wurden „nach wie vor nicht vollständig verarbeitet“, wie VW und vzbv mitteilten. Unklar ist außerdem weiterhin, wie viele Mehrfach-Anmeldungen es gab und wie viele Ansprüche tatsächlich berechtigt sind. „Es gibt keine valide Zahl“, sagte der VW-Sprecher.

Wer nun mit wem wo und wann verhandelt, wollte der Sprecher nicht sagen. Er verwies auf die vereinbarte Vertraulichkeit.

Die Musterfeststellungsklage gibt es seit November 2018. Sie soll Verbraucher im Kräftemessen mit Konzernen stärken und bietet nach Angaben des vzbv vor allem für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung Vorteile. Individuelle Ansprüche müssten sie nach dem Musterverfahren aber weiter selbst einklagen. (afp)



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