Sozialwahl bei Rentenversicherung ohne DGB-Liste

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) darf bei den Sozialwahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) nicht mit eigener Liste antreten.
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DGB-LogoFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times13. Januar 2017

Der DRV-Wahlvorstand hat am 5. Januar die Wahlliste des DGB als ungültig abgewiesen, weil die notwendige Anzahl von 2.000 Unterstützerunterschriften nicht erreicht wurde, berichtet der „Spiegel“. Zwar hatten rund 2.800 Menschen den DGB-Wahlvorschlag unterschrieben, doch bei der Prüfung stellte sich heraus, dass 796 Unterzeichner nicht bei der DRV im Bund, sondern bei regionalen Versicherungsträgern Mitglied sind.

Gut 200 Unterschriften waren darüber hinaus ungültig. Die Listen der IG Metall und von Verdi hingegen wurden zugelassen. Alle sechs Jahre wählen die Mitglieder eine Vertreterversammlung für die selbstverwaltete DRV.

Die DRV beschließt etwa den zweitgrößten öffentlichen Haushalt Deutschlands oder entscheidet über die Leitungsfunktionen. Die Schlappe sei auch deshalb peinlich, weil der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften mit einer Kampagne die Rentenpolitik zu einem zentralen Thema des Bundestagswahlkampfs machen wollen, schreibt das Nachrichtenmagazin weiter. Auf das Wahlergebnis dürfte die Nichtzulassung nur wenig Einfluss haben: Bei den Wahlen 2011 erreichte die DGB-Liste 2,79 Prozent. (dts)



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