Streit um Märchenschloss: Bayern behält die Markenrechte an Marke „Neuschwanstein“

Bayern behält die Rechte an der Marke "Neuschwanstein", wie der Europäische Gerichtshof nun bestätigt. Der Souvernirverband argumentierte, „Neuschwanstein“ bezeichne eine geografische Herkunft und sei deshalb nicht schützbar. Das Gericht sah das anders.
Titelbild
Ds berühmte Schloss Neuschwanstein wurde für König Ludwig II. in Bayern gebaut.Foto: iStock
Epoch Times6. September 2018

Räume, Decken, Kunstwerke – das Märchenschloss Neuschwanstein wird derzeit für viel Geld saniert. Eine jahrelange rechtliche Baustelle der bayerischen Schlossherren ist indessen beendet: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darf der Freistaat Bayern die Rechte an der Marke „Neuschwanstein“ behalten.

Die Luxemburger Richter wiesen am Donnerstag eine Klage des Bundesverbands Souvenir Geschenke Ehrenpreise (BSGE) zurück. Somit darf der Freistaat weiterhin Lizenzgebühren für bestimmte Souvenirs wie Brettspiele oder Porzellantassen verlangen.

Der Streit zwischen dem Bundesland und dem Verband schwelt seit Jahren (Rechtssache C-488/16 P). Der Souvenirverband als Vertreter von Fabrikanten und Händlern argumentierte unter anderem, „Neuschwanstein“ bezeichne eine geografische Herkunft und sei deshalb nicht schützbar. Denn nach EU-Recht sind Marken, die zum Beispiel ausschließlich auf den Herstellungsort der Ware hinweisen, von der Eintragung ausgeschlossen.

Bayerische Schlösserverwaltung ist erfreut

Bereits 2016 hatte ein untergeordnetes EU-Gericht allerdings dem Freistaat recht gegeben. Das im 19. Jahrhundert erbaute Schloss könne „zwar geografisch lokalisiert, aber nicht als geografischer Ort angesehen werden“, befanden die Richter. Vielmehr gleiche es einem Museum und diene der Bewahrung des Kulturerbes.

Die EuGH-Richter bestätigten nun das Urteil. Die Bayerische Schlösserverwaltung zeigte sich erfreut. Der Freistaat habe „Neuschwanstein“ als Marke eintragen lassen, um Missbrauch, Verunglimpfung und kommerzielle Ausbeutung abzuwenden, teilte die Behörde nach dem Urteil mit.

Der markenrechtliche Schutz entspreche „dem internationalen Standard der Top-Sehenswürdigkeiten wie Alhambra, Tower of London, Buckingham Palace, Windsor Castle oder Sanssouci“. Etwa 1,5 Millionen Menschen besuchen jährlich das ab 1869 errichtete und nie vollendete Schloss.

Für die Nutzung des Namens können Lizenzgebühren verlangt werden

Dass mit den Souvenirs einer solchen Top-Sehenswürdigkeit auch Geld verdient werden kann, wurde durch das Urteil des obersten EU-Gerichts nun bestätigt. Nach Angaben der Schlösserverwaltung gibt es schon jetzt Lizenzvereinbarungen gegen Gebühren. Noch Ende des vergangenen Jahres hatte eine Sprecherin des bayerischen Finanzministeriums betont, es sei nicht geplant, für die Nutzung des Namens Lizenzgebühren zu verlangen.

Heute findet man im Online-Shop eines „exklusiven Partners“ etwa den „Kaffeebecher Neuschwanstein“ für 17,90 Euro, das „Schulter-Tuch Neuschwanstein“ für 99 Euro oder die „Handtasche Neuschwanstein Sarah“ für 289 Euro. Bei den Produkten überwiegen die Farben Blau und Silber – die Lieblingsfarben von Ludwig II., dem Erbauer des Schlosses.

Für den Souvenirverband ist das Urteil ein Rückschlag. Man habe sich mehr erwartet, sagte Bernhard Bittner, der Anwalt des Verbands. Er sei gespannt, inwieweit der Freistaat künftig Lizenzgebühren von Händlern verlangen werde. Frühere Äußerungen von bayerischer Seite hätten sich „mittlerweile etwas verändert“.

Der Souvenirverband gibt sich nicht geschlagen. Man habe beim Unionsmarkenamt einen weiteren Löschungsantrag gestellt, sagte Bittner. Nach seiner Ansicht nutzt der Freistaat die Marke nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben – genügend für die „Vielzahl von Waren“, die er dafür hat eintragen lassen. (dpa)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion