Verbraucherschützer sieht Probleme bei Musterfeststellungsklage

Die Musterfeststellungsklage sei aber etwas Neues. "Mit ihr wird eine ganz neue Art von kommunikativer Arbeit notwendig, weil wir ja für viele Verbraucher tätig werden", sagte Müller.
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JusticiaFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times11. Juni 2018

Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller sieht seinen Verband für die neuen Klagemöglichkeiten durch die sogenannte Musterfeststellungsklage schlecht gewappnet. Ohne zusätzliche staatliche Mittel sei es „nicht möglich, die neuen Herausforderungen zu stemmen“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) dem „Handelsblatt“ (Dienstagausgabe). Das Haushaltsjahr 2019 sei entscheidend für seinen Verband.

„Wer A zur Musterfeststellungsklage sagt, muss auch B zur besseren finanziellen Ausstattung des VZBV sagen.“ Neben entsprechenden Sachmitteln sieht Müller Bedarf an kompetentem Personal, „weil wir nicht wollen, dass das neue Klageinstrument kommerzialisiert wird“. Sein Verband verfüge zwar seit vielen Jahren über eine „profunde Klagekompetenz“, erläuterte der VZBV-Chef. So seien namhafte Banken, internationale Internetunternehmen und große Versicherungskonzerne schon erfolgreich verklagt worden.

Die Musterfeststellungsklage sei aber etwas Neues. „Mit ihr wird eine ganz neue Art von kommunikativer Arbeit notwendig, weil wir ja für viele Verbraucher tätig werden“, sagte Müller. Und es werde um Sachverhalte gehen, die bisher nicht oder kaum vor Gerichten behandelt würden. Also zum Beispiel um kleine Schadenssummen, die sich in der Masse aber „enorm aufaddieren“ könnten. “

Insofern: Wenn der Gesetzgeber will, dass wir klagebefugt sein sollen, dann muss er uns auch mit entsprechenden Ressourcen ausstatten“, erläuterte der VZBV-Chef. Mit der Musterfeststellungsklage sollen Verbraucherschutzverbände in Fällen mit vielen Betroffenen grundsätzliche Fragen vor Gericht verbindlich klären können. Das Ergebnis dient dann als Grundlage für individuelle Prozesse der Betroffenen. Der Gesetzentwurf soll nach dem Willen der Großen Koalition am Donnerstag vom Bundestag beschlossen werden. Das Gesetz soll dann zum November in Kraft treten und damit verhindern, dass Schadenersatzansprüche im Diesel-Skandal um manipulierte Abgaswerte verjähren. (dts)



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