13 Jahre unschuldig in Haft: Freispruch im Prozess um „Badewannen-Mord“

Rund 13 Jahre lange hatte Manfred Genditzki im Gefängnis gesessen, ebenso lange hatte er seine Unschuld beteuert und für die Wiederaufnahme seines Verfahrens gekämpft. Jetzt ist das Urteil gefallen.
Manfred Genditzki (l) sitzt vor Prozessbeginn im Gerichtssaal.
Manfred Genditzki (l) sitzt vor Prozessbeginn im Gerichtssaal.Foto: Sven Hoppe/dpa
Epoch Times7. Juli 2023

Im Münchner Prozess um den sogenannten Badewannen-Mord von Rottach-Egern ist der angeklagte Manfred Genditzki freigesprochen worden. Er hatte für die vermeintliche Tat rund 13 Jahre im Gefängnis gesessen und jahrelang für das Wiederaufnahmeverfahren gekämpft.

„Jetzt ist es so weit. Sie haben den Tenor gehört, auf den Sie fast 14 Jahre lang gewartet haben“, sagte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl. Es sei ein steiniger Weg für den Angeklagten gewesen. Die Staatskasse müsse ihn für die zu Unrecht verhängte Gefängnisstrafe entschädigen. Genditzki nahm das Urteil ruhig und gefasst auf, im Zuschauerraum gab es Tränen.

Nicht nur die Verteidigung, auch die Staatsanwaltschaft hatte einen Freispruch gefordert, weil es nicht nur Zweifel daran gibt, dass Genditzki den Mord an einer alten Frau begangen hat, sondern auch daran, dass es überhaupt ein Verbrechen gab. Aus Sicht von Gutachtern, die in dem Prozess zu Wort kamen, ist ein Unfall der Seniorin möglich oder sogar wahrscheinlich.

Unschuld erneut beteuert

Der inzwischen 63 Jahre alte Genditzki, der in der Wohnanlage der Getöteten als Hausmeister tätig war, war im Jahr 2010 vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Schwurgerichts hatte er die Seniorin im Oktober 2008 in deren Wohnung im oberbayerischen Rottach-Egern nach einem Streit auf den Kopf geschlagen und dann in der Badewanne ertränkt.

Er hat die Vorwürfe stets bestritten – so auch in seinem letzten Wort im neuen Prozess: „Und: Ich möchte noch sagen, ich bin unschuldig. Das war’s.“

Finanzielle Entschädigung

Nach dem Freispruch stehen ihm Entschädigungszahlungen zu, die Kritiker für viel zu gering halten. Nach Angaben des Justizministeriums bekommt ein zu Unrecht Inhaftierter 75 Euro Entschädigung pro Haft-Tag. Das wären in Genditzkis Fall insgesamt 368.400 Euro für Jahre, in denen er seine Kinder nicht sah und die Geburt des Enkelkindes verpasste. Bis vor einigen Jahren lag der Satz sogar nur bei 25 Euro pro Tag.

Zusätzlich zur Entschädigung kann Genditzki noch materiellen Schaden geltend machen, beispielsweise wegen Verdienstausfalls.

Freisprüche und Haftentschädigungen

Bereits vor dem Urteil zum Badewannen-Mord gab es spektakuläre Freisprüche, die mit Haftentschädigungen verbunden waren.

Ein freigesprochener Arzt erhielt im Jahr 2020 eine Entschädigung von rund 1,2 Millionen Euro. Der Chirurg hatte im Göttinger Organspendeskandal fast das gesamte Jahr 2013 in Untersuchungshaft verbracht und wurde später freigesprochen. Den Großteil der Entschädigung erhielt er für sein verpasstes Gehalt.

1998 wurde Harry Wörz wegen versuchten Totschlags an seiner Frau verurteilt und verbrachte viereinhalb Jahre im Gefängnis. Nach jahrelangem Kampf vor Gericht wurde er im Jahr 2010 endgültig freigesprochen. Er erhielt zunächst eine Entschädigung von 41.900 Euro und einigte sich später mit dem Land Baden-Württemberg auf eine Entschädigung in Höhe von 450.000 Euro.

Horst Arnold wurde 2002 zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt, weil ihm vorgeworfen worden war, eine Kollegin vergewaltigt zu haben. Neun Jahre nach der Verurteilung wurde er freigesprochen und erhielt eine Haftentschädigung von 45.000 Euro. (dpa/dl)



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