Autoattacke auf Rosenmontagszug: Lebenslange Haft für Angeklagten

Nach der Autoattacke auf den Rosenmontagszug im nordhessischen Volkmarsen mit rund 90 Verletzten ist der Angeklagte zur Höchststrafe verurteilt worden. Das Landgericht Kassel sprach den 31-Jährigen des versuchten Mordes in 89 Fällen schuldig.
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Richterhammer. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times16. Dezember 2021

Fast zwei Jahre nach der Autoattacke auf den Rosenmontagszug im nordhessischen Volkmarsen mit rund 90 Verletzten hat das Landgericht Kassel gegen den Angeklagten die Höchststrafe verhängt.

Das Gericht sprach den 31-Jährigen am Donnerstag des versuchten Mordes in 89 Fällen, der 88-fachen gefährlichen Körperverletzung und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig und verurteilte ihn zu einer lebenslangen Haftstrafe.

Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten eine anschließende Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt an. Er muss seinen Führerschein darüber hinaus für fünf Jahre abgeben.

Das Landgericht sah es damit als erwiesen an, dass Maurice P. am 24. Februar 2020 sein Auto absichtlich ungebremst in die in auf der Straße versammelte Menge gesteuert hatte, um möglichst viele Menschen zu töten oder schwer zu verletzen.

Hintergründe der Tat sind spekulativ

Er erfasste auf einem Straßenabschnitt von 42 Metern die Menschen mit 50 bis 60 Kilometern pro Stunde. Die Anklage warf ihm daher anfangs 91-fachen versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung in 90 Fällen sowie gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor. Im November stellte das Gericht das Verfahren in zwei Fällen ein. Eine Vielzahl weiterer Menschen wurde durch die Tat traumatisiert.

Die Tat löste großes Entsetzen aus, unter den Opfern befanden sich auch viele Kinder. P.s Motiv blieb auch den Kasseler Richtern unklar. Die Hintergründe seien spekulativ.

In ihrem Plädoyer habe die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mögliche Gründe wie Hass und Groll über die eigene Lebenssituation angeführt. „Mehr als Spekulation ist aber nicht möglich“, sagte der Vorsitzende Richter Volker Mütze. P. selbst sagte im Prozess nicht aus.

Eine von einer Gutachterin vermutete schwere Persönlichkeitsstörung P.s sei womöglich die Grundursache für die Tat gewesen, ein Auslöser jedoch wahrscheinlich nicht, sagte Mütze. Demnach leidet der heute 31-Jährige an einer gemischten Störung mit narzisstischen, schizophrenen und paranoiden Bestandteilen. Das Gericht sah keine Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Psychiatrie.

Angeklagter erscheint weiterhin „extrem gefährlich“

P. erscheine auch in Zukunft „extrem gefährlich“. Er habe die Tat geplant, indem er sein Auto am Tag vorher günstig an einer Kreuzung abgestellt habe. Außerdem baute er eine Dashcam ein. Um mehr Menschen zu erfassen, steuerte er das Auto mehrfach von einer Straßenseite zur anderen. Laut Gericht hielt er auf seiner Fahrt auch nicht selbst an. Vielmehr wurde er von Zeugen an der Weiterfahrt gehindert.

„Das Geschehen als solches war kein Zufall, sondern direkt gesteuert und vorbereitet“, sagte Mütze. Von P. gehe eine „kriminelle Energie“ aus. Es bestehe die Gefahr, dass eine Tat wie diese jederzeit wieder passieren könne.

Dass bei der Attacke niemand ums Leben kam, sei ein „Zufall“ gewesen. Zahlreiche Menschen wurden über das Auto hinweg geschleudert, andere steckten darunter fest. Zwei Nebenklägerinnen entgingen dem Tod nur knapp. Im Prozess sagten alle Verletzten als Zeugen aus.

Verteidiger des Angeklagten wollen Revision einlegen

Das Gericht sah zwei von drei Mordmerkmalen als erfüllt an. Demnach handelte P. heimtückisch und nutzte mit dem Auto ein „gemeingefährliches Mittel“. Einen versuchten Mord aus niederen Beweggründen sahen die Richter hingegen nicht, weil kein Motiv erkennbar war.

Mit seinem Urteil folgte das Landgericht vollumfänglich der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft. Die Verteidiger des Angeklagten hatten keinen konkreten Antrag gestellt, kündigten im Anschluss an die Urteilsbegründung jedoch an, Revision einlegen zu wollen. (afp/dl)



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