Großfahndung: Vergewaltiger aus Sicherungsverwahrung in Berlin-Tegel kehrt nach Ausgang nicht zurück

Titelbild
(Symbolbild) Großfahndung in Berlin. Ein verurteiler Vergewaltiger ist am Mittwochabend nicht in die Sicherungsverfahrung nach Berlin-Tegel zurückgekehrt.Foto: Alexander Koerner/Getty Images
Epoch Times7. März 2019

Ein verurteilter Vergewaltiger ist in die Sicherungsverwahrung in Berlin-Tegel am Mittwochabend nicht zurückgekehrt. Ihm war der unbegleitete Ausgang in der Zeit von 18 bis 22 Uhr gewährt worden, so der stellvertretende Justizspressesprecher Michael Reis auf Anfrage der Epoch Times. Der Betroffene ist also nicht wie von anderen Stellen behauptet „geflohen“.

Der Mann war im Jahr 2001 zu zehn Jahren Haft wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und Raub verurteilt worden. Seit Juli 2011 war er zur Sicherungsverwahrung in der Haftanstalt Berlin-Tegel untergebracht.

Verurteilter nach Ausgang nicht zurück

Reis weist daraufhin, dass die Sicherungsverwahrung nicht dazu diene, verurteilte Kriminelle lebenslang wegzusperren. Es findet eine regelmäßige Überprüfung statt, ob und in welchem Umfang das Sicherungsverfahren in Einzelfällen gelockert werden kann.

Im vorliegenden Fall waren dem Verurteilten seit Juni 2016 begleitete Ausgänge erlaubt. Seit Januar 2018 durfte der Mann die Sicherungsverwahrung in bestimmten Zeiten auch unbegleitet verlassen. Die insgesamt 191 Ausgänge verliefen nach Angaben des Sprechers unauffällig.

Es wurde eine Großfahndung eingeleitet. Angaben über den derzeitigen Ermittlungsstand und zur Person des Gesuchten werden derzeit nicht bekanntgegeben. (sua)

 



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