Anwalt entsetzt: Achtjähriger vor ICE gestoßen – Tat am Frankfurter Hauptbahnhof gilt nicht als Mord

Der Eritreer, der im Juli eine Mutter mit ihrem Kind vor einen einfahrenden ICE geschubst hatte, wird wegen Tötung belangt und nicht wegen Mordes. Diese Einschätzung der Staatsanwaltschaft sorgt für Empörung.
Epoch Times5. Dezember 2019

Im Juli 2019 sorgte ein Vorfall am Frankfurter Hauptbahnhof für Entsetzen. Ein 40-jähriger Mann aus Eritrea schubste eine Mutter mit ihrem achtjährigen Sohn vor einen einfahrenden ICE. Während sich die Mutter in letzter Sekunde retten konnte, kam für den kleinen Leo jegliche Hilfe zu spät.

Nun hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt ihre Ermittlungen abgeschlossen. Laut „Focus“ wird dem Täter Habte A. Totschlag vorgeworfen. Dabei gingen sowohl Leos Eltern als auch dessen Anwalt von Mord aus. Rechtsanwalt Ulrich Warncke ist empört über die Einordnung der Staatsanwaltschaft. Nach seiner Einschätzung handele es sich im Fall des kleinen Leo um mehr als Tötung. Der Jurist sagte:

Wenn jemand sein Opfer von hinten mit Anlauf vor einen einfahrenden Zug stößt, dann ist das ein klassischer heimtückischer Mord. Klassischer geht es gar nicht!“

Schizophrenie als Mordmotiv?

Aufgrund einer bei dem Täter festgestellten paranoiden Schizophrenie wird gegen den mutmaßlichen Täter keine Anklage erhoben. Der Beschuldigte wurde laut Staatsanwaltschaft in Haft von einem psychiatrischen Sachverständigen untersucht. Nach dessen Angaben leidet er an einer „paranoiden Schizophrenie“.

Da diese Erkrankung zur Tatzeit akut vorgelegen habe und kausal für die Taten gewesen sei, sei „zumindest von einer erheblich verminderten Einsichts- und Steuerungsfähigkeit“ auszugehen, hieß es bereits unmittelbar nach der Tat in einer gutachterlichen Untersuchung. Der Mann wurde in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen, weil er laut Gutachter eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellte. Es sei mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ zu erwarten, dass er aufgrund seiner Erkrankung auch künftig Straftaten begehen werde.

Psychische Probleme waren bereits zuvor bei dem Mann vermutet worden. Wenige Tage vor der Tat hatte er an seinem Wohnort in der Schweiz eine Nachbarin angegriffen sowie seine Frau und seine Kinder in der Wohnung eingesperrt. Danach tauchte der Mann unter und wurde in der Schweiz national zur Fahndung ausgeschrieben.

Erst mit der Tat tauchte der Eritreer wieder in Erscheinung. Er konnte kurz nach der Tat von Passanten überwältigt und von der Polizei festgenommen werden. Wann genau der Prozess gegen den Eritreer beginnt, ist noch nicht bekannt. (dpa/sua)

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