Landkreis Kelheim ruft „Katzennotstand“ aus

Im bayerischen Kelheim kämpfen Ehrenamtliche der Tierhilfe seit Jahrzehnten gegen verwilderte und herrenlose Katzen. Ohne Erfolg. Der Landkreis ruft nun den „Katzennotstand“ aus.
Der Landkreis Kelheim hat den «Katzennotstand» ausgerufen. (Symbolbild)
Der Landkreis Kelheim hat den «Katzennotstand» ausgerufen. (Symbolbild)Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa
Epoch Times15. Dezember 2023

Der Landkreis Kelheim hat den „Katzennotstand“ ausgerufen. „Verwilderte und herrenlose Katzen vermehren sich im Landkreis Kelheim zunehmend unkontrolliert“, teilte das Landratsamt heute mit. „Hotspots treten regelmäßig verteilt über den gesamten Landkreis auf.“

Der Leiter des Veterinäramtes, Martin Schmid, rief Katzenbesitzer auf, ihre Katzen sterilisieren oder kastrieren zu lassen, wenn es sich um „Freigänger-Katzen“ handle: „Lassen Sie Ihre Freigänger-Katzen bitte sterilisieren beziehungsweise kastrieren, um einer unkontrollierten Vermehrung vorzubeugen.“

Tiere leiden häufig an Krankheiten

Die verwilderten und herrenlosen Tiere leiden seinen Angaben zufolge häufig an Krankheiten wie etwa Katzenschnupfen oder -seuche, an denen sie zum Teil auch qualvoll verendeten. Schon „seit Jahrzehnten“ versuchten Ehrenamtliche der Tierhilfe, die Situation in den Griff zu bekommen – „und das Leid der Katzen zu lindern“. Aber die personellen und finanziellen Ressourcen des Vereins seien begrenzt.

„Es ist ein Kampf gegen Windmühlen“, sagte Monika Pledl, Vorsitzende der Tierhilfe Kelheim/Abensberg und Umgebung, laut Mitteilung des Landratsamtes. „Die Lage ist angespannt. Mehr Katzen bedeuten mehr Elend.“ Der Verein gebe 250.000 Euro im Jahr für Sterilisierungen, Kastrationen und weitere Tierarztkosten aus. „Schon eine bayernweite Katzenschutzverordnung durch die Staatsregierung wäre sehr zu begrüßen und würde unsere Arbeit im Tierschutz sehr unterstützen“, betonte Pledl.

Einheitliche Katzenschutzverordnung gefordert

Auch der Landkreis fordert „eine bayernweit – oder gar bundesweit – einheitliche Katzenschutzverordnung“. Dadurch wäre es dann möglich, den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen in einem festgelegten Gebiet zu verbieten oder zu beschränken. Außerdem könnten Freigänger-Katzen gekennzeichnet oder registriert werden, heißt es aus dem Veterinäramt. Landrat Martin Neumeyer habe diese Forderung an den Präsidenten des Bayerischen Landkreistages weitergegeben. (dpa)



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