Lange Haftstrafen um Millionenbetrug mit Corona-Subventionen

Wegen Subventionsbetrugs mit staatlichen Corona-Hilfen in Millionenhöhe hat das Landgericht Hamburg vier Beschuldigte zu Haftstrafen zwischen fünf und zehn Jahren verurteilt. Eine fünfte Angeklagte erhielt eine Bewährungsstrafe wegen Beihilfe.
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Symbolfoto.Foto: Ina Fassbender/AFP via Getty Images
Epoch Times1. Juni 2023

Wegen Subventionsbetrugs mit staatlichen Corona-Hilfen in Millionenhöhe hat das Landgericht Hamburg vier Beschuldigte am Mittwoch zu langjährigen Haftstrafen zwischen fünf und zehn Jahren verurteilt. Der als Haupttäter betrachtete Angeklagte wurde nach Angaben eines Sprechers zu einer zehnjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Ein Buchhalter, der die Anträge als sogenannter prüfender Dritter gestellt hatte, erhielt eine achtjährige Haftstrafe. Darüber hinaus verhängte das Gericht gegen ihn ein dreijähriges Berufsverbot.

Eine fünfte Beschuldigte wurde in dem Verfahren wegen Beihilfe zu einer zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Laut Anklage hatten die Beschuldigten ein ausgeklügeltes Netz aus diversen Scheinfirmen ohne echte Geschäftstätigkeit betrieben, für die sie Corona-Hilfen beantragten. Um ihre eigene Identität zu verschleiern, setzen sie dabei teils sehr junge Männer und Frauen ohne Fachkenntnisse als Firmenchefs ein.

Gesamtsumme: 12,5 Millionen Euro

Insgesamt ging es im Fall der Betreiber des Scheinfirmengeflechts um mehr als 80 Fälle von gewerbs- und bandenmäßigem Subventionsbetrug, dem für sie tätigen Buchhalter wurden 47 Fälle zur Last gelegt. Die Gesamtsumme der beantragten Hilfen belief sich auf zwölfeinhalb Millionen Euro, ausgezahlt wurden drei Millionen Euro. Das Geld wurde laut Urteil wieder eingezogen.

Die Firmen erwarben die Beschuldigten laut Anklage in der Regel erst kurz vor dem Subventionsantrag, bis zu diesem Zeitpunkt arbeiteten diese demnach unwirtschaftlich. Meist ging es um Anträge für sogenannte November- und Dezemberhilfen im ersten Corona-Jahr 2020. Diese zahlte der Staat als Ausgleich für finanzielle Einbußen durch Lockdownmaßnahmen in der Pandemie.

Der Prozess begann im August vergangenen Jahres, die Beschuldigten waren zu diesem Zeitpunkt zwischen 22 und 47 Jahre alt. Mit dem Urteil blieb das Gericht etwas unter den Forderungen der Anklage, die auf Gefängnisstrafen zwischen fünf und elfeinhalb Jahren plädiert hatte.

(afp/red)



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