Medizin: Geschäftsmann verkaufte bedenkliches „Wundermittel“ – Drei Jahre Haft

Drei Jahre und zwei Monate Haft für das Verkaufen von MMS (Mircle Mineral Solution) im Wert von 350.000 Euro - so lautet das Urteil des Bundesgerichtshofs für den Geschäftsmann in zweiter Instanz.
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Drei Jahre und zwei Monate Haft für das Verkaufen von MMS.Foto: istock
Von 1. August 2019

Zwischen den Jahren 2008 und 2014 hat der Geschäftsmann Dennis H. in einem Online Shop die Mittel MMS und MMS 2 verkauft. 350.000 Euro Umsatz konnten dadurch erzielt werden.

Geködert wurde mit überzogenen Heilversprechen gegen Krankheiten wie Krebs, Diabetes, Asthma AIDS, Herpes oder Tuberkulose. Dabei spricht die Studienlage gegen das sogenannte „Wundermittel“. Außer Nebenwirkungen wie Nierenversagen, Blutdruckstörungen, Übelkeit und Erbrechen konnten bisher jedoch keine klinischen Effekte nachgewiesen werden.

Das Gericht bestätigte das Urteil, weil Dennis H. „die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet und aus grobem Eigennutz für sich einen Vermögensvorteil großen Ausmaßes“ erlangt hat, indem er das bedenkliche Mittel auf den Markt gebracht hat.

Das Argument der „Fahrlässigkeit“, was zu einer geringeren Haftstrafe geführt hätte, lässt das Gericht nicht gelten und sieht „vorsätzliches Verhalten“.

In die gesamte Haftstrafe flossen auch eine frühere Bewährungsstrafe und eine ehemalige Verurteilung wegen Steuerhinterziehung mit ein.

Was ist MMS?

Der Name, der sich hinter der Abkürzung verbirgt- „Miracle Mineral Supplement“- zu deutsch „Wunder Minerallösung“ klingt vielversprechend. Allerdings ist der Hauptbestandteil des Wundermittels Natriumclorit (NaClO2). Natriumchlorit klingt zwar ähnlich wie normales Kochsalz (Natriumchlorid- NaCl), ist aber eigentlich ein Bleichmittel und Desinfektionsmittel.

Natriumchlorit ist in der unverdünnten MMS in einem Gehalt von 28% enthalten. Ab 25% gilt die Substanz als gesundheitsschädlich. Es kann Augen- und Hautverätzungen verursachen. Das Einatmen der Dämpfe kann zu Verätzungen des Atemtrakts führen, was tödlich enden kann.

Noch reaktivier wird es allerdings, wenn es mit Säuren in Verbindung kommt, wie es in der Gebrauchsanweisung von MMS steht. Natriumchlorit reagiert in Verbindung mit z.B. Zitronensäure, die in Essig oder verschiedenen Früchten vorkommt, oder im Falle von MMS2 auch in Verbindung mit der Magensäure zu Chlordioxid.

Chlordioxid ist eine hochgiftige Substanz, die schwere Verätzungen der Haut und Schleimhäute auslöst. Das Trinken der Minerallösung dann die Speiseröhre sowie Magen-und Darmwand schwer verätzen.

Bei einer Verdünnung von 0.2 mg pro Liter, können Verätzungen zwar vermieden werden, aber empfohlen werden auf der Anwenderseite 1,2 bis 1,8 mg MMS. Das entspricht mehr als dem 6-fachen der unschädlichen Dosis.

Jim Humble bringt MMS auf den Markt

Der Amerikaner Jim Humble gründete die Genesis II Church of Health & Healing, nachdem er 25 Jahre lang Mitglied bei Scientology war. Bevor er sich dem Gesundheitsthema zuwandte, war er eigentlich Luftfahrtingenieur.

Er stützt seine Hypothese darauf, dass Chlordioxid schon Anfang des 19. Jahrhunderts verwendet wurde, um Bakterien, Viren oder Pilze zu bekämpfen.

MMS soll alle erkrankten Zellen des Körpers zerstören, während es die gesunden Zellen nicht angreift.

Mediziner behaupten allerdings, dass MMS unspezifisch wirke und alle Zellen des menschlichen Körpers schädigen würde.

Die Medizinerin Weg-Remers sagt dazu: „Wenn eine menschliche Zelle mit MMS in entsprechender Dosierung konfrontiert wird, stirbt sie, egal ob Krebszelle oder gesunde Zelle.“

Behörden warnen vor MMS

Behördliche Stellen in Deutschland und Österreich warnen vor den Nebenwirkungen und raten dringend von der Einnahme von MMS ab.

MMS ist in Deutschland nicht als Arzneimittel oder Zusatzstoff zugelassen. Auch die österreichische Medizinaufsichtsbehörde AGES warnt vor dem Produkt und erwartet keine Zulassung in naher Zukunft.

Trotz der Verbote und Warnungen kann man die Komponenten für MMS immer noch im Internet finden. Da die Zutaten als Mittel für Trinkwasseraufbereitung zugelassen sind, kann man sie unter diesem Vorwand erwerben.

Allerdings wurde nun mit dem strengen Urteil gegen den Geschäftsmann, der MMS online anbot, ein Exempel statuiert.



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