Verbraucherschützer raten von Wiederverwendung von Eisverpackungen ab

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Eiscreme. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times4. Oktober 2021

Verbraucherschützer raten von der Wiederverwendung von leeren Eisverpackungen oder Margarinebechern ab. Die Verwendung von Einwegverpackungen zum Einfrieren, Erhitzen oder Aufbewahren von Lebensmitteln könne gesundheitsschädlich sein, teilte die Verbraucherzentrale Sachsen am Montag in Leipzig mit. So könnten sich beim Einfüllen heißer Suppe in diese Dosen unerwünschte Stoffe aus der Plastikverpackung lösen.

„Bei Eiscremedosen, Margarinebechern und Co. handelt es sich jedoch um Einmalverpackungen, die weder zum weiteren Aufbewahren noch zum Einfrieren oder Erhitzen gedacht sind“, erklärte Birgit Brendel von der Verbraucherzentrale Sachsen. Sie riet zu handelsüblichen Behältnissen für die Aufbewahrung. Das sogenannte Hand-Gabel-Symbol bedeute beispielsweise, dass der Behälter für Lebensmittel geeignet sei.

Weniger eindeutig ist demnach die Eignung eines Gefäßes für die Mikrowelle oder für das Einfrieren. Hersteller müssen mit einem aufgedruckten Piktogramm oder schriftlich angeben, wofür ein Geschirr geeignet ist. Diese Symbole sind jedoch nicht standardisiert und oft nur auf der Umverpackung der Behälter angegeben. (afp/dl)



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