Trotz Fehler: AfD in NRW tritt mit Landesliste zur Bundestagswahl an

Die AfD von NRW kann zur Bundestagswahl antreten. Der Landeswahlausschuss hat die Kandidatenliste am Freitag zugelassen, wie das nordrhein-westfälische Innenministerium in Düsseldorf mitteilte.
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Marcus PretzellFoto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times28. Juli 2017

Trotz einiger Fehler bei der Delegiertenwahl kann die AfD in Nordrhein-Westfalen mit ihrer Landesliste zur Bundestagswahl antreten. Der Landeswahlausschuss hat die Kandidatenliste am Freitag zugelassen, wie das nordrhein-westfälische Innenministerium in Düsseldorf mitteilte. Im Vorfeld hatte es Berichte über Ungereimtheiten in einem Kreisverband gegeben.

Nach einem Bericht der „Rheinischen Post“ ging eine anonyme Beschwerde eines AfD-Mitglieds beim Landeswahlleiter ein. Darin wurde behauptet, dass an der Delegiertenwahl im Kreisverband Recklinghausen auch Nicht-Mitglieder der AfD teilgenommen hätten.

Für die AfD ist Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsreichstes Flächenland wichtig für den erhofften Einzug in den Bundestag. Im aktuellen ARD-„Deutschlandtrend“ würde die AfD, wenn am Sonntag Bundestagswahl wäre, auf neun Prozent kommen. Im „Stern-RTL-Wahltrend“ lag die Partei zuletzt bei sieben Prozent.

Vorwürfe über falsche AfD-Kandidatenlisten zur Bundestagswahl

Auch in anderen Bundesländern waren im Vorfeld der Wahlausschusssitzungen Vorwürfe laut geworden, dass die AfD-Kandidatenlisten zur Bundestagswahl nicht rechtmäßig zustande gekommen seien, darunter im Saarland, in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. In allen drei Ländern wurden die Landeslisten der AfD am Freitag ebenfalls gebilligt.

Vor rund zwei Wochen hatte das Oberlandesgericht (OLG) in Saarbrücken die erste von der saarländischen AfD aufgestellte Landesliste für die Bundestagswahl im September für ungültig erklärt. Die Saar-AfD hatte mit Hinblick auf diese Entscheidung allerdings bereits einen neuen Parteitag angesetzt und fristgemäß eine alternative Landesliste eingereicht.

Wurden kritische Kandidaten in Sachsen vom Landesvorstand diffamiert

In Sachsen-Anhalt klagte ein AfD-Landtagsabgeordneter aus Bitterfeld gegen die Landesliste, weil der Landesvorstand aus seiner Sicht kritische Kandidaten diffamiert habe. Das Landgericht Magdeburg wies die Klage Anfang Juli zurück. Zuletzt machte die AfD in Sachsen-Anhalt um ihren Landes- und Fraktionschef André Poggenburg durch innerparteiliche Querelen und drei Austritte aus der Landtagsfraktion Schlagzeilen.

In Berlin darf die NPD nicht zur Bundestagswahl antreten. Der Landeswahlausschuss wies die Landesliste am Freitag wegen eines Verstoßes gegen das Bundeswahlgesetz zurück. Die Teilnehmer der entsprechenden Vertreterversammlung waren demnach einen Monat zu früh gewählt worden, weshalb nun die gesamte Landesliste für ungültig erklärt wurde.

Während die Zulassung der Landeslisten der Parteien in den Händen der Landeswahlausschüsse liegt, müssen die Kreiswahlausschüsse über die Wahlkreisbewerber, also die Direktkandidaten, befinden. (afp)



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