Arbeitskosten: Deutschland im EU-Vergleich auf Rang acht

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EuromünzenFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times26. April 2016

Arbeitgeber in der deutschen Privatwirtschaft haben im Jahr 2015 durchschnittlich 32,70 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde bezahlt: Damit lag das Arbeitskostenniveau in Deutschland innerhalb der Europäischen Union (EU) auf Rang acht, teilte das Statistische Bundesamt am Dienstag mit. Gemessen am EU-Durchschnitt zahlten Arbeitgeber in der deutschen Privatwirtschaft 26 Prozent mehr für eine Stunde Arbeit. Im Vergleich beispielsweise zum Nachbarland Frankreich (35,70 Euro) waren es aber gut acht Prozent weniger.

Dänemark hatte mit 42,70 Euro die höchsten Arbeitskosten je geleistete Stunde, Bulgarien mit 4,10 Euro die niedrigsten. Im Verarbeitenden Gewerbe, das besonders stark im internationalen Wettbewerb steht, kostete eine Arbeitsstunde in Deutschland 2015 durchschnittlich 38,00 Euro, teilten die Statistiker weiter mit. Hier lag Deutschland im EU-weiten Vergleich auf Rang vier. Eine Stunde Arbeit in der deutschen Industrie war damit 44 Prozent teurer als im EU-Durchschnitt (26,30 Euro) und kostete knapp drei Prozent mehr als in Frankreich (37,00 Euro). Bei den marktbestimmten Dienstleistungen lag Deutschland mit Arbeitskosten von 29,90 Euro pro geleistete Arbeitsstunde europaweit auf dem neunten Platz (15 Prozent über dem EU-Durchschnitt und 16 Prozent unter dem Wert für Frankreich). Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Im Jahr 2015 zahlten die Arbeitgeber in Deutschland in der Privatwirtschaft auf 100 Euro Bruttoverdienst zusätzlich 28 Euro Lohnnebenkosten. Damit waren die Lohnnebenkosten in Deutschland unter dem EU-Durchschnitt von 31 Euro. Im EU-weiten Ranking lag Deutschland im Mittelfeld auf Rang 14. Auf 100 Euro Lohn wurden in Schweden (48 Euro), Frankreich (46 Euro) und Belgien (44 Euro) die höchsten Lohnnebenkosten gezahlt, in Malta (neun Euro) die niedrigsten. Hauptbestandteil der Lohnnebenkosten sind die Sozialbeiträge der Arbeitgeber, also vor allem die gesetzlichen Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen, die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung sowie die Aufwendungen für die Lohn- und Gehaltsfortzahlungen im Krankheitsfall.

(dts Nachrichtenagentur)



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