Berlin: Asylrecht wird mit Kontingenten nicht ausgehebelt

Die Bundesregierung will das Grundrecht auf Asyl auch bei einer EU-weiten Einigung auf Flüchtlingskontingente nicht antasten.
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Auch bei einer EU-weiten Einigung auf Flüchtlingskontingente soll das Grundrecht auf Asyl nicht angetastet werden.Foto: Jens Kalaene/dpa
Epoch Times16. November 2015

Die mit einer Kontingentlösung verknüpften Fragen seien zwar noch im Fluss, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Wirtz in Berlin. „Was ich jetzt schon sagen kann ist, dass Artikel 16a mit Sicherheit nicht ausgehebelt wird. Ganz bestimmt nicht. Artikel 16a des Grundgesetzes gilt.“ Satz 1 des Artikels lautet: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“

Auf die Frage, ob es Einschränkungen bei der Aufnahme von Schutzsuchenden nach der Genfer Flüchtlingskonvention geben könne, ergänzte Wirtz: „Solche Einschränkungen sehe ich derzeit nicht.“

Wie mögliche Aufnahmekontingente für Flüchtlinge ausgestaltet würden, „muss man natürlich auch immer im Zusammenhang mit all den anderen Maßnahmen sehen, die im Zusammenhang mit den Flüchtlingen angelegt sind und noch verwirklicht werden müssen“.

Wirtz nannte hier das Vorhaben, die EU-Außengrenzen wieder ausreichend zu sichern, Hotspots für die Registrierung von Flüchtlingen etwa in Griechenland und Italien einzurichten sowie die Verteilung der Flüchtlinge innerhalb Europas gerecht zu regeln. (dpa)



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